Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 51

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Das erhöhte Karenzgeld für Alleinerzieherinnen in ein Zuschusssystem umzuwandeln war also seinerzeit zwar umstritten, jedoch notwendig.

In der letzten Sitzung des Familienausschusses führte Finanzstaatssekretär Alfred Finz aus, dass seit der Einführung der Zuschussregelung die Anzahl der Antragstellerinnen um zwei Drittel zurückgegangen ist. Vor 1989, vor der Änderung des Kindschafts­rechts, durch die uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt wurden, habe ich Hausbesuche bei Müttern unehelicher Kinder durchgeführt, die die Vormundschaft für ihr Kind übernehmen wollten. Dabei habe ich oftmals feststellen können, dass die Kin­deseltern quasi zusammenleben, obwohl der Vater nicht im selben Haushalt gemeldet war.

Im Gespräch gaben die Mütter mir gegenüber ganz selbstverständlich und bereitwillig Auskunft über ihre Lebensumstände – also so, als ob es rechtens wäre. Eine Regelung zu schaffen, die jene durch einen Zuschuss zum Karenzurlaubsgeld unterstützt, die es finanziell nötig haben, gleichzeitig aber auch die Väter in die Pflicht zu nehmen, konnte also nur begrüßt werden.

Jedoch – schau, schau! –: Wurde im Gesetz auf die Pflicht zur Information des ange­gebenen Vaters vergessen, oder war es vielleicht Absicht? Wer nämlich nun glaubt, dass man diesen misslichen Umstand 1997 korrigierte, da ja damals zum ersten Mal die Rückzahlungen fällig wurden, der irrt gewaltig. Weder Finanzminister Viktor Klima noch Finanzminister Rudolf Edlinger – beide von der SPÖ, wie wir wissen – war um die Einhebung der Rückzahlung bemüht. Erst in der Zeit der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde man auf den Missstand aufmerksam.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser führte bereits im Jahr 2003 im Rahmen einer Anfragebeantwortung aus, dass man sich vor dem Jahr 2000 keine Gedanken über ein EDV-unterstütztes System zur Einhebung gemacht hatte. Um jetzt nicht Ungerechtig­keiten zu schaffen, da die einen gezahlt haben und die anderen nicht, beziehungswei­se die Einhebung verjährt war oder verjährt ist, wird auf die Einhebung des Zuschusses zum Karenzurlaubsgeld beziehungsweise Karenzgeld rückwirkend verzichtet, und die­jenigen, die bereits den Zuschuss bezahlt haben, erhalten das Geld zurückerstattet. Dass die Einhebung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld aufrecht bleibt, der Zuschlag aber entfällt, ist positiv zu vermerken. Sozialleistungen zur Existenzsicherung sollten nicht wirklich wie Bankdarlehen behandelt werden.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass es mühsam ist, immer wieder Feh­ler oder Nichthandeln aus der Zeit der SPÖ-Regierung korrigieren zu müssen. Aber auf eine Debatte im Plenum freue ich mich schon heute, nämlich auf jene, in der wir unse­ren Familien in Österreich über die für sie so wichtige, erfreuliche und zukunftswei­sende Steuerreform berichten können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.27

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Pram­mer. – Bitte.

 


11.28

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Debatte hat sehr deutlich die Unterschiede zwischen den Regierungs­parteien und der Opposition aufgezeigt: Während die Regierungsparteien hier offen­sichtlich nur vorhaben, etwas Undurchführbares zu korrigieren, waren die Sozialdemo­kratInnen immer gegen eine derartige Regelung. Es ist höchst an der Zeit, dass diese


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