Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 56

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Sie sollten hier nicht Forderungen stellen, die nicht den Tatsachen entsprechen! (Abg. Reheis: Sie kennen die Tatsachen gar nicht!) Kinderbetreuung muss bedarfsgerecht angeboten werden und muss vor allem auch dem Kindeswohl dienen, denn das Wohl­ergehen unserer Kinder ist eigentlich das, was im Zentrum einer guten Familienpolitik stehen muss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.44

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


11.44

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Bei vielen Rednern in dieser Debatte stand die Frage der Wahlfreiheit im Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Ich glaube, man sollte zum Schluss dieser Debatte die Haltung der Freiheitlichen in diesem Zusammenhang zusammenfassen.

Frau Abgeordnete Rosenkranz begann ihre Rede mit der Feststellung, die Wahlfreiheit sei eigentlich das Ziel der Freiheitlichen und so solle es auch sein. – Ich sehe da eigentlich keinen großen Unterschied zur Position der Sozialdemokratie, denn auch wir sagen, dass die Wahlfreiheit eigentlich das Ziel ist, das wir anstreben. (Abg. Scheib­ner: Aber ihr wart gegen das Kinderbetreuungsgeld!)

Aber interessant ist es dann geworden, als Herr Abgeordneter Dolinschek gemeint hat: Na, besser wäre es aber schon, wenn die Frauen zu Hause blieben, denn dann wäre die Belastung des Arbeitsmarktes mit 25 000 ... (Abg. Scheibner: Das ist falsch! – Abg. Dolinschek winkt ab.) Das Winken, Herr Abgeordneter Dolinschek, nützt jetzt auch nichts mehr! Das haben Sie hier gesagt. Außerdem meinten Sie, die Löhne wür­den sinken, wenn die Frauen wieder auf den Arbeitsmarkt kämen. Und so weiter und so fort. Darin zeigt sich eigentlich die wahre Haltung der Freiheitlichen.

Zwischen der Wahlfreiheit, die die Freiheitlichen meinen, und jener, die die Sozial­demokraten meinen, ist ein großer Unterschied. Ich glaube, das muss man deutlich machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Damen und Herren! Die vorliegende Korrektur des Karenzgeldgesetzes betrifft, wie bereits ausgeführt worden ist, den seinerzeitigen Zuschuss zum Karenzgeld. Nun­mehr finden wir mit dieser Vorlage mehr Klarheit und Gerechtigkeit vor, und daher ist auch von Seiten der Sozialdemokratie die Zustimmung nicht nur angekündigt, sondern auch tatsächlich in wenigen Minuten gegeben.

Wir haben das Problem gesehen, dass es keine Mitteilungspflicht für die Rückzahlung gibt, dass diese eben drohen kann, und das wird jetzt dementsprechend repariert.

Interessant waren meiner Meinung nach die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Finz im Ausschuss, wo er die Probleme der technischen Durchführung, den Daten­transfer zwischen der Finanz und den Gebietskrankenkassen und den Verwaltungs­aufwand als Argumente angeführt hat. Ich möchte bei dieser Gelegenheit sagen, dass diese seine Argumente für mich jedenfalls sehr nachvollziehbar waren. Es stellt sich da nur die Frage: Warum ist das nicht immer so, wenn Regierungsmitglieder argumentie­ren? – Auf jeden Fall hat es gut getan, dass einmal Argumente eines Regierungsmit­gliedes logisch sind.

Herr Bundesminister Haupt, es wäre schön, wenn das immer der Fall wäre. Leider ist das in der Vergangenheit nicht immer so gewesen.

Also: Die SPÖ stimmt dieser Regierungsvorlage, wie von mir bereits angekündigt, zu, aber ich möchte doch noch dazusagen, dass natürlich nach dem Lob – jetzt für den Herrn Staatssekretär – auch der Tadel kommen muss, und zwar bezüglich der Haltung der Regierungsparteien im Ausschuss betreffend unsere Anträge. Diese werden, wie


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