dem
Ausmaß, in dem das unbedingt notwendig ist, um einen trotz aller betriebswirtschaftlichen
und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bestehenden Mangel an Arbeitskräften
abzudecken. Als Indikatoren für einen Arbeitskräftemangel, der die Festlegung
von Kontingenten im Sinn des § 5 rechtfertigt, kann zum Beispiel eine
erkennbare Lohndrift herangezogen werden (nach Marktwirtschaftsgesetzen muss
ein Mangel an einem bestimmten Gut – hier: Arbeitskraft – bei
gleichzeitig ungesättigter Nachfrage danach zu einem Anstieg des Preises dieses
Guts – hier: zum Anstieg des Lohns – führen); ebenso können
nachweislich erhöhte oder nachhaltige Bemühungen der Unternehmen, durch
betriebliche Schulungen oder ein Ansteigen des Lehrplatzangebots einen
bestehenden Fachkräftebedarf zu beheben, als Hinweis für einen Arbeitskräftemangel
gelten.
Außerdem
wird durch diese Änderungen auch die bisher gegebene Praxis, Kontingente nur
für die Wirtschaftszweige Winter- und Sommerfremdenverkehr sowie für die Land-
und Forstwirtschaft zuzulassen, gesetzlich abgesichert.
*****
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.
12.33
Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Riepl, Lächeln genügt nicht, aber Reden allein ist wahrscheinlich auch zu wenig. Für Sie wäre es wirklich besser, würden Sie sich, wie Sie gesagt haben, auf die Materie konzentrieren und hier nicht irgendwelche Richtigstellungen machen, denn was Sie jetzt über den Tausender gesagt haben – ich glaube, es ist unbestritten, wenn Sie die Wachstumsraten anschauen, die Österreich nach dem EU-Beitritt gehabt hat, 1995, insbesondere 1997, 1998, 1999: Da hat unsere Volkswirtschaft profitiert, und davon hat letztendlich jeder Bürger etwas gehabt.
Wenn Sie hier der ÖVP unterstellen, dass wir die Beschäftigungspolitik jetzt „entdeckt“ hätten, dann muss ich Ihnen schon sagen: Die Beschäftigungspolitik ist abhängig von einer guten Standortpolitik. (Abg. Öllinger: Da müssen Sie sich innerhalb der Koalition verständigen!) Haben Sie eigentlich nicht erkannt oder haben Sie die Zahlen nicht gesehen, dass wir jetzt mehr als drei Millionen Beschäftigte haben, schon mehrere Jahre lang, und dass das eigentlich lauter Höchststände sind? Und das in einer Zeit, in der die Konjunktur eigentlich sehr, sehr schwierig gelaufen ist! Aber das passt nicht in Ihr Szenario, nicht in Ihr Bild, das wollen Sie nicht akzeptieren.
Genauso muss ich Ihnen sagen, Herr Kollege Öllinger, wenn Sie hier solche Deutungen vornehmen: Was Sie da an Theorien in Richtung Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Mindestlohn aufbauen, ist mehr als abenteuerlich! Sie müssen doch davon ausgehen, dass es ein Ausweichverhalten ist, wenn jemand auf die Schwarzarbeit zurückgreift, weil eben bei den Steuern und Abgaben die Verwirklichung der Gewinnerzielungsabsicht irgendwo nicht möglich ist.
Wenn Sie jetzt gesetzlich eingreifen und einen Mindestlohn festlegen, und wenn dieser Mindestlohn über dem liegt, was am Markt zu erzielen ist – Sie werden ja nicht einen Mindestlohn wie in England, das Sie als Beispiel zitiert haben (Abg. Öllinger: Am Schwarzarbeitsmarkt!), weit unter 1 000 € festlegen –, dann werden Sie dadurch bewerkstelligen, dass mit der Festlegung des Mindestlohnes das Ausweichverhalten in den Schwarzarbeitsbereich größer, aber nicht kleiner wird! Daher gehen Sie hier ausgesprochen unlogisch vor. (Abg. Öllinger: Nein!) Ich kann das nur damit erklären, Herr