Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 74

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bis jetzt und wesentlich unbürokratischer umgehen. Das werden wir nämlich in Zukunft brauchen.

Wenn Sie sagen – und ich verstehe die Ängste –, dass sich der Arbeitsmarkt momen­tan in einer eher schwierigen Situation befindet und problematisch ist, dann müssen Sie sehen, dass Sie einen differenzierten Arbeitsmarkt haben. Im Grenzbereich finden Sie in der Holzwirtschaft, bei den Fleischereien, in der Bauwirtschaft, im Tourismus nicht genügend Arbeitskräfte.

Damit Sie auch die Angst entsprechend in den Griff bekommen, dass dann jeder, der kommt, als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt wird und unsere Leute konkurren­ziert: Das stimmt nicht! Wir haben schon längst das AVRAG beschlossen, und da steht drin, dass jeder, der zu uns kommt, genau nach dem Niveau, das hier herrscht, auf dieser Höhe und auf dieser Basis entsprechend entlohnt werden muss. Das heißt im Endeffekt, nicht Abbau irgendwann, sondern Schritt für Schritt – das wäre das, was wir meines Erachtens stärker machen sollten.

Wir haben jetzt einmal eine Übergangsregelung; ich hoffe, dass wir sie auch einiger­maßen pragmatisch leben. Wir werden in unserer Wirtschaft, wenn sie wächst – das muss man auch sagen: sie wird in den nächsten Jahren hoffentlich wachsen –, dann auch die Arbeitskräfte brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

12.40

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschgemäß ist die Uhr auf 7 Minuten eingestellt.

 


12.40

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich Ihnen einen Entschließungsantrag, den die grüne Fraktion jetzt einbringen wird, erläutern und Ihnen die Geschichte damit illustrieren, dass ich Ihnen erzähle, wie ernst sich diese früher blau-schwarze und jetzt schwarz-blaue Bundes­regierung bei ihren eigenen Vorhaben nimmt.

Schon im August 2001 hat Wirtschaftsminister Bartenstein als Regierungsvertreter zwei Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik unterzeichnet. Ein Abkommen – ich fasse es mit dem Wort „Praktikantenabkommen“ zusammen – betraf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse die Möglichkeit erhalten sollten, hier in Öster­reich tätig sein, und zwar analog zu Abkommen, die es mit Ungarn als Nachbarland bereits seit einigen Jahren gibt. – Das war das eine.

Das zweite Abkommen war ein so genanntes Grenzgängerabkommen über Beschäfti­gung in den Grenzregionen zwischen der Tschechischen Republik und Österreich.

Diese beiden Abkommen liegen bereits seit dem Jahr 2001 – das sind jetzt schon bald drei Jahre – im Nationalrat, und eines der beiden Abkommen ist im Jahr 2001 dem Außenpolitischen Ausschuss zugewiesen worden und auch beraten worden, weil nämlich im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union die Zusammenarbeit, das Zusammenwirken zwischen zwei Nachbarrepubliken auch auf dem Felde der Be­schäftigung – hier nur ganz spezifisch in Grenzregionen und auf dem Gebiet der beruf­lichen und sprachlichen Qualifikationsmöglichkeit für ArbeitnehmerInnen, PraktikantIn­nen aus der Tschechischen Republik – ein völlig normaler und für jeden verständlicher Wunsch zweier Länder ist.

Das war im Jahr 2001, doch bis heute gibt es das nicht! Ich erspare es mir jetzt, Ihnen die Geschichte der Mutlosigkeit, der wirklichen Mutlosigkeit dieser Bundesregierung in


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