einmal die Möglichkeit habe, irgendeine Art von Anregung zu geben, das ist in den Verhandlungen mit den Bundesländern.
Diese Artikel-15a-Vereinbarung wurde zwischen Ihnen und den Bundesländern verhandelt. Das Parlament hatte überhaupt keine Möglichkeit, irgendeinen Einfluss auf etwas, was die Artikel-15a-Vereinbarung darstellt, zu nehmen. Wir können nur ja oder nein dazu sagen. Ich, Herr Bundesminister, sage nein zu dieser Vereinbarung, weil sie genau dem Anspruch der Europäischen Union nicht gerecht wird, nämlich die Selbstbindung zum Ausdruck zu bringen, dass die Rechtsdurchsetzung auch tatsächlich gewährleistet wird. Manches oder einiges – ich würde sogar sagen: vieles – von dem, was diese Regelungen bedeuten, die heute beschlossen werden, ist positiv, aber es bestehen noch wesentliche Lücken.
Diese Lücken betreffen beispielsweise die Obdachlosigkeit, das Elend und das Angewiesensein auf die Mildtätigkeit der Österreicherinnen und Österreicher – und da vor allem der kirchlichen, aber auch der nicht kirchlichen NGOs. Dieser Zustand wird prolongiert. Zu solch einer Vorgangsweise und zu solchen inhaltlichen Bestimmungen, Herr Bundesminister, können wir nicht ja sagen! (Beifall bei den Grünen.)
Sie werden aller Voraussicht nach den
Versuch unternehmen, das schönzureden und die Verantwortung auf die
Bundesländer zu schieben. Das können Sie sich jedenfalls für heute sparen. Tun
Sie das, was Sie so oft wollen: Suchen Sie den Dialog! Aber suchen Sie den
Dialog mit allen: Dialog mit der Caritas, Dialog mit der Diakonie, Dialog mit
dem UNHCR, Dialog auch mit der SPÖ – gerne – und Dialog auch mit den
Grünen – gerne –, aber nicht – in dem Fall – an dreien
vorbei und nur mit einem! Das ist unseriös. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
14.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, bringe ich einen Antrag ein.
Herr Präsident! Ich möchte zum Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbetreuungsgesetz geändert wird, in 449 der Beilagen einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Kößl, Kolleginnen und Kollegen einbringen.
Durch diesen Abänderungsantrag soll das Bundesbetreuungsgesetz an die Bundesländervereinbarung über die Grundversorgung angepasst werden. Diese Gelegenheit soll aber auch dazu genutzt werden, die Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern umzusetzen.
Wegen des Umfanges dieses Abänderungsantrages ersuche ich Sie, sehr geehrter Herr Präsident, diesen Antrag vervielfältigen zu lassen und zur Verteilung zu bringen.
Geschätzte Damen und Herren! Zum Redebeitrag der Frau Abgeordneten Stoisits möchte ich schon eines klarstellen: Die Vorgangsweise wurde vor der Ausschusssitzung beraten und einstimmig von allen vier Fraktionen angenommen. Darum verstehe ich überhaupt nicht, dass Sie heute von dieser Stelle aus gegen diese Vorgangsweise gewettert haben.
Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Grundversorgung bedeutet einen Quantensprung in der Asylpolitik. Bitte, wir müssen uns darüber klar werden, es geht um die Grundversorgung! Diese 2,70 €, wie Frau Abgeordnete Stoisits