Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 68

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Nachredner wird dies tun – einen Entschließungsantrag einbringen, der zum Inhalt hat, dass wir eine solche Finanzwache wollen.

Daher wollen wir in diesem Bereich nicht die Zustimmung dazu geben, dass diese 1 030 hoch qualifizierten Personen, die einen hervorragenden Wachekörper im Bereich der Finanzwache bilden könnten, heute im Bereich des Ressorts Strasser ver­schwinden sollen. Meine Damen und Herren, in diesem Sinne werden wir diesem Be­reich nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


12.19

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Hinter dem unscheinbaren Namen „Zollrechts-Durchfüh­rungsgesetz“ verbirgt sich in der Tat ein hoch wirksames Sicherheitspaket. Wir wissen, dass im Rahmen der OECD, der G 7, eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet ist, die Financial Action Task Force on Money Laundering. Es geht dabei um die Bekämpfung der Geldwäscherei. Wir haben da etwas umzusetzen, weil wir uns diesem internationalen Problem nicht verschließen.

Zweitens: Neapel-II-Übereinkommen. – Innerhalb der EU gibt es ein Verwaltungs­über­einkommen, das verbessert wird und in dem wir auch in allen Fragen der gegen­seitigen Amtshilfe der Zollverwaltungsbehörden Verbesserungen zu ratifizieren haben. Wir verbessern heute tatsächlich wesentliche Regelungen zur Bekämpfung von Zollbe­trug und auch von Verbrauchsteuerbetrug.

Es ist so, dass Zölle durch die zunehmende Liberalisierung des Handels ihre Be­deutung verlieren, auch der Anteil an der Finanzierung des EU-Budgets wird laufend geringer, gleichzeitig aber ist die Frage der grenzüberschreitenden Kriminalität immer mehr von Bedeutung geworden.

Es geht darum, effizienter zu werden, und es geht darum, die Befugnisse für unsere Zollorgane zu verbessern. Es geht darum, zu regeln, wie Observation zu erfolgen hat, wie Auskünfte eingeholt werden, wie die Nacheile, auch die grenzüberschreitende Nacheile und Zusammenarbeit zu regeln ist, die Bildaufzeichnungen an bestimmten Stellen, und speziell, wie der Geldwäsche, dem Geldtransport, dem Bargeldtransport, dem Transport von Wertpapierinhaberpapieren entgegengewirkt werden kann.

Wir werden heute viele wertvolle Regelungen beschließen, die wir bisher nicht hatten und die insgesamt zum Ziel haben, unsere Sicherheit zu verbessern. Wichtig ist, dass sich dieses Gesetz an den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes orientiert und dass die Bürgerrechte im notwendigen und bei uns hohem Maße geschützt sind. Es geht aber darum, Geld krimineller Herkunft, kriminelle Machenschaften ordentlich zu bekämpfen und vor dem Einschleusen in den Wirtschaftskreislauf derartige Machenschaften, derartige Herkünfte von Geldern aufzudecken.

Wir haben in dem Gesetz praktikable Bestimmungen vorgesehen, die sich am letzten Stand der Sicherheitstechnik orientieren, und wir haben auch gegenseitige Informa­tionspflichten eingeführt, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

Es ist tatsächlich so – und das ist richtig und wichtig –, dass der Wachekörper durch die Organe der Zollwache verstärkt wird und im Bereich des Innenministeriums angesiedelt wird, weil wir damit einen einheitlichen Sicherheitswachekörper schaffen, der für all diese Bereiche von der Drogenkriminalität bis zur internationalen Geld-


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