Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

das für eine sehr wichtige Maßnahme, mit der im Sinne der Wettbewerbsgleichheit und Fairness ein wesentlicher Sprung nach vorne gemacht wird. Das wird natürlich auch Auswirkungen auf das Rating einzelner Hypothekenbanken haben, die auf Grund der internationalen Bewertung vielleicht eine Schlechterstellung zu verkraften haben wer­den, aber in Summe ist es, glaube ich, ein positiver Effekt, der gewährleistet, dass uns Fälle wie beispielsweise Bank Burgenland in nächster Zukunft erspart bleiben.

In Summe ist das aus Sicht der Freiheitlichen Partei ein Maßnahmenpaket, das Sinn macht und Österreich auch, was den Wirtschaftsstandort betrifft, wieder einen Sprung nach vorne bringt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.36

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hoscher. – Bitte.

 


12.36

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ein paar kurze Worte zum EU-Quellensteuergesetz, zu dem Kollege Kogler bereits einiges ausgeführt hat. Ich glaube auch, dass das in der Tat eine jener Harmonisierungen ist, die schon viel früher hätten stattfinden müssen, überhaupt in einem Bereich, wo wir viel zu wenig Harmonisierungen auf europäischer Ebene haben. Aber selbst bei dieser Maßnahme wird in den Materialien noch darauf hingewiesen, Zweck sei unter anderem die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte.

Das ist an und für sich ein unterstützenswertes Ziel, das wir nicht von der Hand weisen sollten, es darf aber sicherlich kein Selbstzweck sein. Es darf dabei nicht übersehen werden, dass bereits mit der EU-Richtlinie, mit der die EU den Kapitalverkehr libe­ralisiert hat, gleichzeitig auch vorgesehen wurde, Harmonisierungen im Bereich der Kapitalverkehrsbesteuerung vorzunehmen. Dezidiert wurden Fragen wie Steuerum­gehung, Steuerflucht, Steuerhinterziehung angesprochen, letztlich sicherlich auch Steuer­wettbewerb, aber – nur so nebenbei – sicherlich nicht Steueramnestie.

Diese Richtlinie, meine Damen und Herren, wurde bereits im Jahre 1988 erlassen. Das heißt, 16 Jahre später diskutieren wir in der EU noch immer über derartige Harmo­nisierungsmaßnahmen, sodass ich glaube, dass es wesentlich ist, diesen Diskussions­prozess zu verstärken, verstärkt zu führen und wirklich ernsthaft anzugehen, weil es ansonsten zwangsweise zu dem Punkt käme, den Kogler mit „ruinöser Steuerwett­bewerb“ angesprochen hat. Dieser würde sich nämlich zwangsweise aus Kapitalver­kehrsliberalisierungen ergeben, wenn hier nicht gegengesteuert wird.

Dabei ist es vollkommen egal, ob wir das jetzt zunächst einmal – um den Diskus­sionsprozess wieder verstärkt in Gang zu bringen – unter dem Titel etwa einer Tobin-Tax sehen oder unter dem Titel „Steuer-Oasen-Transaktionssteuer“, den Nauschnigg in die wissenschaftliche Diskussion eingeführt hat. Das ist nicht der Punkt. Auch die konkrete Höhe ist nicht der Punkt, sondern der Punkt ist, dieses Thema endlich anzugehen und sich auf EU-Ebene darüber klar zu werden, dass auch für die Wett­bewerbsfähigkeit des EU-Marktes – auch im Hinblick auf den Lissabon-Prozess – eine Regelung vonnöten ist.

Sogar der IWF, der ja wirklich, glaube ich, noch nicht der Sozialistischen Internationale beigetreten ist, hat letztendlich festgestellt, dass derartige Harmonisierungen bereits mittelfristig kostengünstiger sind als etwa geldpolitische Interventionsmaßnahmen.

Somit zum EU-Quellensteuergesetz: Ein erster wichtiger Schritt, ein kleiner Schritt, weitere Schritte müssen rasch folgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.38

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite