Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 75

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dass Österreich im Unterschied zu manchen Sonntagsreden, in denen so getan wird, als ob nur irgendwelche anderen Länder hier säumig gewesen wären, säumig war. Das ist nicht Ihre Schuld, sondern das lag und liegt noch immer an der mangelnden Sensibilität des Gesetzgebers selbst in diesem Bereich. Sie wissen, Herr Bundes­minister, wovon ich spreche: Nach wie vor ist es so, dass inländische Parlamentarier strafrechtlich gesehen im Bereich der Korruption besser gestellt sind als andere Perso­nengruppen.

Das war ja auch der Punkt, Frau Abgeordnete Partik-Pablé, da sollten Sie aufpassen (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nein, ich horche Ihnen gar nicht zu!), wo Sie als Vertreterin einer Regierungspartei Ihre Außenministerin eigentlich hätten rügen müssen. Denn es war die Frau Außenministerin, die im Vorjahr – das habe ich auch nur durch Zufall dem „Spiegel“ entnommen – gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, mit der Sie sich ja sonst immer eher messen oder konkurrieren, einen Vorbehalt angebracht hat bei der UNO-Konvention gegen Korruption, und zwar im Hinblick auf die Strafbarkeit von Parlamentariern.

Hört, hört, habe ich mir gedacht, was ist da los? Alle anderen, nicht nur europäischen, sondern alle Länder dieser Welt sagen: Wenn wir eine Konvention gegen Korruption machen, dann müssen natürlich auch Parlamentarier, so wie alle anderen juristischen beziehungsweise politischen Rechtsträger, einbezogen werden! – und Österreich bringt gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland einen Vorbehalt an. Der Unter­schied zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland war, dass die deut­sche Bundesregierung sofort, nachdem das ein kleines öffentliches Thema geworden war, ihren Vorbehalt zurückgezogen hat und Österreich dafür etwas länger gebraucht hat.

Diesen Umstand, dass Österreich diesen Vorbehalt nicht so leicht zurückziehen wollte, erkläre ich mir damit, meine sehr geehrten Damen und Herren – Herr Abgeordneter Scheibner, Sie werden mir sicher zustimmen –, dass in Bezug auf Korruption im politischen Bereich, wie wir aus der Debatte im vorigen Jahr wissen, die Sensibilität in Österreich noch etwas unterentwickelt ist. Während andere Länder, Herr Bundes­minister, wie etwa die Schweiz und auch andere europäische Länder oder auch die USA, das Anfüttern ohne Gegenleistung bereits unter Strafandrohung stellen, fehlt dieser Tatbestand in Österreich.

Es geht nicht nur darum, dass wir hier einem internationalen Abkommen zustimmen, sondern ich möchte es schon in Ihre Hände legen, weil ich in diesem Bereich von Ihrer Seite durchaus eine bestimmte Sensibilität sehe, Herr Bundesminister, dass Sie als verantwortlicher Bundesminister dafür sorgen, was Maßnahmen gegen Korruption durch politisch Verantwortliche, egal, ob Mandatare, Minister, betrifft, dass Österreich in diesem Bereich nicht länger säumig bleibt, sondern jetzt endlich hier internationalen Standard erreicht. (Beifall bei den Grünen.)

15.06

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

 


15.07

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Hohes Haus! Die globale, international organisierte Kriminalität ist eine neue Form, deren Bekämpfung unsere besondere Aufmerksamkeit gelten muss. Um in Zukunft kriminelle Handlungen effektiv bekämpfen zu können, bedarf es nicht immer nur einem Mehr an Geld und an Beamten, sondern vor allem auch einer Adaptierung von Gesetzen, und das geschieht mit dieser Ratifizierung.

 


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