Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 19

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Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Herr Bundesminister! Auf EU-Ebene hat es in der Vergangenheit viele Verbesserungen im Asylbereich unter der tatkräftigen Mit­wirkung Österreichs, besonders durch Ihren persönlichen Einsatz, gegeben.

Meine Frage: Wie sieht es mit der Position der Europäischen Union zum sicheren Drittstaatenkonzept überhaupt aus?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Ich freue mich sehr, dass der Rat der Innenminister, der Kommissionspräsident und die Kommission dem Vorschlag Österreichs gefolgt sind. Wir haben in der letzten Sitzung der Innenminister eine grundsätzliche Einigung darüber, dass es eine Liste sicherer Drittstaaten geben soll und dass es eine Liste supersicherer Drittstaaten geben soll, wo eine Zurückweisung an der Grenze erlaubt ist, erzielt. Das ist das österreichische Konzept, das jetzt in Europa auch umgesetzt und anerkannt worden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Das neue Asylgesetz, das seit 1. Mai dieses Jahres in Kraft ist, hat natürlich einen pawlowschen Reflex, kann man sagen, bei der Opposition ausgelöst: Sie schimpft.

Ich stelle folgende konkrete Frage dazu: Seit 1. Mai ist dieses Gesetz in Kraft. Gibt es betreffend die Drittstaatenregelung bereits erste Auswirkungen, erste Erfahrungs­wer­te?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Zunächst darf ich feststellen, dass ein ganzes Bündel von Maßnahmen, zum Teil über Jahre geplant, für den 1. Mai 2004 vorbereitet worden ist und jetzt umgesetzt ist:

Zum Ersten: ein neues Asylgesetz, das vorsieht, dass wir jenen, die Asyl brauchen, dieses auch rascher geben können.

Zum Zweiten: eine neue Organisation mit den Erstaufnahmestellen.

Zum Dritten: der Bund-Länder-Vertrag, die Artikel-15a-Vereinbarung, die vorsieht, dass es eine gemeinsame Verantwortung für die Quartiere von Flüchtlingen gibt, wobei die Länder hauptverantwortlich sind.

Zum Vierten: das soeben – jetzt, vor wenigen Tagen – im Rat der Innenminister ge­meinsam verabschiedete Konzept über die europäischen Asylverfahren, das genau dem österreichischen Konzept entspricht.

Ich weiß, dass es hier viele Diskussionen gegeben hat und auch viel Kritik von den Op­positionsparteien, aber umso mehr freue ich mich, dass Mitglieder des Innen­aus­schusses von den Grünen und der SPÖ sich vor kurzem, vor einigen Tagen, die Be­treuungsstelle Traiskirchen angesehen haben und sehr positive Worte über die Arbeit unserer Beamten gefunden haben. Ich glaube, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, nämlich, dass wir damit jenen, die Asyl brauchen, rasch Asyl geben können, aber jenen, die aus anderen Gründen zu uns kommen, klar signalisieren, dass das Asylrecht für ihren Fall nicht anwendbar ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

 


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