Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 144

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16.06

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Silhavy, wenn Sie behaupten, dass der Schuldenberg jetzt angestiegen ist, den die SPÖ angehäuft hat, dann entspricht das einfach nicht den Tatsachen!

Sie von der SPÖ werden nicht müde, hier zu jammern, dass die Unternehmen die Profiteure dieser Steuerreform sind. – Jawohl, sie sind Profiteure, aber auch die Arbeit­nehmer profitieren! Wenn Sie behaupten, dass die Menschen nichts davon haben, dann sage ich: Von 5,9 Millionen Steuerpflichtigen in Österreich werden jetzt 2,55 Millionen Menschen steuerfrei gestellt. Das ist doch etwas! Diese Zahl setzt sich aus 1,65 Millionen Arbeitnehmern, 60 000 Selbständigen und 730 000 Pensionisten zu­sammen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.) Sie müssen einfach zur Kenntnis neh­men, dass es so ist!

Man muss immer beide Etappen der Reform zusammen sehen: Die von 2004 ist ein vorgezogener Teil von 2005, und vergleichen müssen Sie zwischen 2003 und 2005! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Tatsache ist, dass bis zu 15 770 € Jahreseinkommen steuerfrei gestellt sind, und darüber hinaus gibt es die Senkung der Körperschaft­steuer, was enorm wichtig ist.

Bei dem Steuerwettbewerb, den es momentan in Europa gibt, nachdem gewisse Staa­ten schon die Flat-Tax eingeführt haben, müssen wir eben mithalten! Wenn Sie immer wieder sagen, dass die getroffenen Maßnahmen auch den kleinen und mittleren Betrieben nicht zugute kommen, sondern nur den Konzernen und den Kapitalgesell­schaften, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass 1,4 Millionen Arbeitnehmer in Kapitalgesellschaften arbeiten, die oft nicht mehr als 10 oder 20 Mitarbeiter beschäf­tigen! Das sind Arbeitsplätze! Wenn dort entsteuert wird und Leute Beschäftigung finden, dann erhöht das die Kaufkraft und die österreichische Wirtschaft ist wett­bewerbsfähig! Das muss man ganz einfach zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Sie hier über die Menschen reden, die auf Grund ihres Einkommens schon vorher keine Steuern gezahlt haben, und sagen, dass diese jetzt nichts von der ganzen Steuerreform haben, dann muss ich Sie daran erinnern, dass es sehr wohl eine Negativsteuer gibt. Auf diese haben wir besonders geschaut: Wenn sich aus der Steuerberechnung nach Abzug der Absetzbeträge eine negative Steuer, also ein Minusbetrag ergibt, dann kann der Alleinverdienerabsetzbetrag bei mindestens einem Kind beziehungsweise der Alleinerzieherabsetzbetrag bis maximal 364 € pro Jahr, das sind zirka 5 000 S, zu einer Negativsteuer führen, und das ist eine Steuergutschrift. Wenn man sich im Euro nicht auskennt: 5 000 S sind 364 €.

Diese Gutschrift, Frau Kollegin, erfolgt auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung und ist relativ einfach zu handhaben. Und wenn Sie einkommenslose Alleinerzieher mit einem Kind beklagen: Alleinerzieher mit mindestens einem Kind können diese Steuer­gutschrift ebenfalls über einen gesonderten Antrag beim Finanzamt erhalten! Da haben wir für ein breites Spektrum etwas getan, sowohl für jene, die ganz wenig verdienen, als auch für diejenigen, die sich im Mittelbau befinden, und auch für die Unternehmen, geschätzte Damen und Herren!

Wenn ich mir das so anschaue, Frau Kollegin ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.) – Herr Kollege Bauer! Ihnen konnte ich überhaupt nicht folgen! (Abg. Dr. Puswald: Das ist eine Intelligenzfrage!) Die Verteilungswirkung dieser Steuerreform ist positiv für die Familien, für die Haushaltseinkommen, für die Arbeitnehmer und auch für die Unter­nehmen, für die Klein- und Mittelbetriebe genauso wie für die Konzerne. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann lesen Sie bei Felderer nach! (Zwischenruf des Abg.


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