Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 193

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Meine Damen und Herren! Das ist blanker Hohn! Angesichts einer solchen Unver­schämtheit des Finanzministers ist ja bestimmt auch der Herr Präsident des Rech­nungshofes fassungslos. Das ist wirklich nicht akzeptabel, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich erwähnen, was Sie von der FPÖ- und von der ÖVP-Fraktion zu tun hätten: Sie hätten sich auch um etwas zu kümmern, nämlich einerseits darum, dass es vertretbare Bezüge in den staatsnahen Betrieben gibt, und andererseits darum, dass dieser Skandal um die Beraterverträge endlich abgestellt wird und dass Grasser in die Schranken gewiesen wird.

Was auch noch im Sinne des Rechnungshofes und des Steuerzahlers wäre und die Regierungswerbung, die Propaganda, die Inserate betrifft: Seit Jahr und Tag mahnt der Herr Präsident gebetsmühlenartig hier Richtlinien ein, die auch die Opposition verlangt. Sie aber scheren sich keinen Deut um diese Sache. Es ist dem Steuerzahler nicht zumutbar, dass Sie Steuergeld für Propaganda dieser Bundesregierung beim Fenster hinauswerfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.20

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.20

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Kräuter, es gibt derzeit ein Auswahlverfahren zur Bestellung des Rechnungshof­prä­sidenten. Wir hatten bisher einen verlässlichen Rechnungshofpräsidenten, und ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Hearing auch einen verlässlichen und unabhän­gigen Präsidenten für die Zukunft bekommen werden.

Wir diskutieren heute den Einkommensbericht der Jahre 2001 und 2002, welcher die Entwicklungen und Veränderungen in der Einkommenssituation im öffentlichen Bereich wiedergibt. Dieser Bericht gibt einen guten Überblick über die Einkommenslage im öffentlichen Wirtschaftsbereich und ist entgegen den Behauptungen im Ausschuss sehr wohl sinnvoll. Es gibt Verbesserungsmöglichkeiten, und jeder von uns hier im Hohen Haus hat die Pflicht, mitzuarbeiten und Mängel und Schwächen auszubessern.

So hat derzeit der Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden, ob der Rechnungshof die Zuständigkeit zur Prüfung im Bereich der Austrian Airlines und der Telekom hat, wer also dafür zuständig ist.

Im Jahr 2002 wurden 317 Unternehmungen mit 154 719 Beschäftigten geprüft. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 1998 470 Unternehmungen mit 236 519 Beschäftig­ten. Es ist also insgesamt ein tendenzieller Rückgang bei den Prüfungen festzustellen, und zwar durch Ausgliederungen, Privatisierungen und natürlich auch durch Neustruk­turierungen im öffentlichen Bereich.

Der Bericht stellt klar fest, dass die Zusatzleistungen für Pensionen gesenkt wurden, dass es im Vergleich zum Bericht 1999/2000 weniger Pensionsbezieher gibt.

Es wurde auch dem Auftrag der gesonderten Ausweisung der Einkommensbezieher, welche im Bezügebegrenzungsgesetz geregelt sind, deren Einkommen also über dem Gehalt des Bundeskanzlers liegt, entsprochen. Diesbezüglich gibt es Überschreitungen in den Bereichen der Austrian Airlines, der ÖIAG, der ÖBB, der Elektrizitätsversorger und der Post und Telekom. Im Berichtszeitraum 1999/2000 gab es 36 Unterneh­mun­gen in Österreich, welche erhöhte Bezüge auswiesen. 2001/2002 waren es lediglich 18 Unternehmungen.

 


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