Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 238

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1. In Z 3 wird § 4a Abs. 2 wie folgt geändert:

„(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch nicht auf das Geschlecht bezogene zwingende Gründe sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.“

2. In Z 3 § 13b Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Eine solche Ungleichbehandlung muss die verfassungsrechtlichen Bestimmungen sowie die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts beachten und rechtfertigt keine Diskriminierung aus einem anderen Grund.“

3. In Z 3 werden § 26 Abs. 2 und 3 wie folgt geändert:

„(2) Für jeden Vertretungsbereich hat die Ressortleiterin oder der Ressortleiter mindestens zwei Gleichbehandlungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu bestellen.

(3) Abweichend von Abs. 1 haben jede Leiterin und jeder Leiter einer Dienststelle, die keinem Bundesministerium nachgeordnet ist, für ihre oder seine Dienststelle mindes­tens zwei Gleichbehandlungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen oder Stellver­treter zu bestellen.“

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Meine Damen und Herren! Stimmen Sie unseren Anträgen zu und setzen wir sie gemeinsam um! Kommt es zu einer tatsächlichen Umsetzung der EU-Richtlinien, dann können wir dem vorliegenden Entwurf auch unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.47

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Binder soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


20.48

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär – falls er sich noch irgendwo aufhält! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich mir die Aussagen der Oppositions­parteien vor allem im Gleichbehandlungsausschuss und die damit verbundene Kritik, die Regierungsparteien haben sich zu wenig bewegt, vor Augen führe, dann frage ich mich: Wohin hätten wir uns noch bewegen sollen? (Abg. Mag. Prammer: Richtung Europa!)

Für die SPÖ ist die EU-Richtlinie nicht ausreichend umgesetzt, Kollegin Stoisits wiederum bedauert, dass man nicht einen Millimeter über die Vorgaben der EU hinausgegangen sei. Im Oktober 2003 zeigte sich Abgeordnete Prammer entsetzt über die Vermischung in der Vorlage und forderte drei eigene Gesetze. Wenn ich richtig gezählt habe, werden es mit dem Behindertengleichstellungsgesetz drei Gesetze sein. Aber Kollegin Prammer bemängelt wiederum in der Ausschussdebatte, dass es – laut Presseaussendung – den Regierungsparteien nur darum ginge, die EU-Richtlinien umzusetzen, und nicht darum, ein Antidiskriminierungsgesetz zu erlassen.

 


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