Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir haben bereits die Antrittsfristen
verlängert. Ich bedanke mich dafür beim Hohen Haus, es war eine gemeinsame
Aktion. Das war nicht ganz selbstverständlich. Wir haben auch ein Prinzip
gelockert, das mit den Belagszahlen im Zusammenhang steht. Es sind in den
gerichtlichen Gefangenenhäusern, also in jenen Gefangenenhäusern, die den
Gerichten angeschlossen sind, nach dem Gesetz die kurzzeitigen Strafhaften,
also jene bis zu drei Monaten, zu vollstrecken und die Untersuchungshäftlinge
dort zu verwahren. Da können wir dank der legistischen Maßnahmen, die wir
getroffen haben, jetzt eine Auflockerung herbeiführen, was natürlich zu mehr
personellem Aufwand und zu einem vermehrten Häftlingstransport führt.
Im Übrigen denken
wir die Fußfessel an und haben im Regierungsprogramm vorgesehen, dass die
bedingte Entlassung ausgeweitet wird. Das ist ein sehr schwieriges legistisches
Vorhaben, da jetzt schon die Möglichkeit bestünde, mehr Häftlinge bedingt zu
entlassen, aber die Richter eben anders entscheiden.
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Bundesminister! Eine Frage
das Justizwachepersonal betreffend: Ist es richtig, dass derzeit verstärkt die
unbesetzten Dienstposten zügig nachbesetzt werden, und um wie viel Personen
handelt es sich dabei?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Um wie viel Personen es sich genau handelt, das weiß ich nicht. Tatsache ist, dass es in der Regierung eine politische Einigung gegeben hat, die zum Ziel hatte, nicht alle Planposten zu besetzen, sondern etwas weniger, dass wir aber dem Herrn Bundeskanzler mitteilen mussten – und zwar taten wir das mit Schreiben vom 24. Jänner 2004 –, dass wir diese politische Einigung nicht einhalten können, da wir die uns zur Verfügung stehenden Planposten zur Gänze ausnützen müssen, so Leid uns das tut, weil wir damit natürlich den politischen Willen der Bundesregierung nicht ganz erfüllen können.
Das ist jedoch damit begründet, dass wir eine
Aufgabenvermehrung haben – und zwar haben wir rechnerisch, statistisch
gesehen um mehr als 22 Prozent mehr Häftlinge als in früheren
Jahren – und dass wir diese Aufgabenvermehrung, im Gegensatz zu anderen
Ministerien, nicht selbst steuern können, weil die Zahl der Häftlinge von den
Entscheidungen der unabhängigen Richter abhängt – und von nichts anderem.
Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Frau
Abgeordnete Dr. Partik-Pablé, bitte.
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrter
Herr Minister! Wenn von hoher Kriminalität oder von hohen Häftlingszahlen die
Rede ist, wird auch von gewissen Kreisen immer gerne gesagt: Na ja, machen wir
halt gewisse Delikte nicht strafbar, entkriminalisieren wir! – Was halten
Sie davon?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Davon halte ich absolut nichts! Es gibt auch keine Tendenz in der Bundesregierung, dass man gerade dort, wo besonders viele Rechtsbrüche geschehen, die Tatbestände zurücknimmt. Ich vergleiche das immer mit den roten Ampeln: Wenn man feststellt, dass Kreuzungen trotz Rotlicht vermehrt überfahren, also Rechtsbrüche begangen werden, hat es keinen Sinn, die roten Ampeln abzuschalten, sondern man muss mehr aufpassen, dass die Gesetze eingehalten werden. Nur das ist die Tendenz der Bundesregierung, und ich danke dem