Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 105

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.41

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte auf die Ausführungen von Herrn Abgeord­netem Moser eingehen.

Durch diese Änderungen im Garantiegesetz wird der Gesamtrahmen von 2 175 000 000 € nicht berührt. Es ändert sich in diesem Sinne überhaupt nichts, sondern es soll dieser Gesamtrahmen durch flexible Umschichtungen besser genützt werden können.

Es stimmt auch nicht die Behauptung, dass wir vor einer prekären finanziellen Lage stehen. Per 31. Dezember 2003 war der Haftungsrahmen bei Inlandsgarantien zu 45 Prozent genutzt, und bei Garantien im Rahmen des Ost-West-Fonds und bei Kapitalgarantien haben wir den Rahmen zu rund 37 Prozent genutzt, wir haben also überhaupt nichts überzogen, es ist genügend vorhanden, die AWS ist somit voll geschäftsfähig.

Zu den Fragen der Anmietung haben wir im Rechnungshofausschuss eine längere Diskussion geführt, da waren die Geschäftsführer ja anwesend. – Die Mietkosten betragen derzeit durch einen Standortwechsel 641 000 €. (Zwischenruf des Abg. Grad­wohl.) Darin sind aber noch disponible, weiter untervermietbare Flächen im Ausmaß von 500 Quadratmetern enthalten. Verhandlungen sind im Gange. Die Mietkosten werden sich auf 578 000 € verringern. Es ist richtig, dass die Mietkosten höher sind als die früheren, allerdings nur deshalb, weil es zum Beispiel für die Ex-Bürges und den ERP-Fonds auf Grund deren Unterbringung bisher keine Mietkosten gegeben hat. Wenn man die Mietkosten kalkulatorisch vergleicht, dann kommt in Zukunft eine geringe Anmietung zustande. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.43

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. 5 Minuten Redezeit; das ist aber keine Obergrenze. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.43

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wie heute schon mehrmals erwähnt, bilden einen Teil der hier unter einem zu behandelnden Materien auch zwei Doppelbesteuerungs-Abkommen, und zwar eines mit Polen und eines mit Moldawien. Diese Doppelbesteuerungs-Ab­kommen schaffen bekanntlich die Grundlage, um auch innerhalb der Europäischen Union wirtschaftliche Beziehungen zwischen verschiedenen Ländern zu ermöglichen und vor allem um Einkommen und Unternehmensgewinne nicht doppelt zu besteuern und damit wirtschaftliche Beziehungen zwischen den einzelnen Ländern fiskalisch zu behindern.

Aber lassen Sie mich über diese Abkommen hinaus, die ja einem Musterabkommen folgen, das von der OECD ausverhandelt wurde und daher inhaltlich nicht Grund für Auseinandersetzungen bieten wird, auch auf die Bedeutung der wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb Europas und der neuen größeren Europäischen Union aus diesem Anlass eingehen.

Diese wirtschaftlichen Beziehungen waren in den letzten Jahren für Österreich schon von sehr großer Bedeutung, und zwar gerade jene mit unseren Nachbarländern, die seit 1. Mai bekanntlich mit uns gemeinsam Mitglied der Europäischen Union sind. Wir als angrenzende Region in Zentraleuropa und als Nachbarland zu vielen dieser neuen


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