heitsvorkehrungen bekannt. Nach Auskunft
des Sicherheitschefs war das Gerüst, über das die Diebe eingestiegen waren, aus
Kostengründen nicht gesichert. Der Diebstahl wurden den Dieben sehr leicht
gemacht, wodurch fahrlässige Sorglosigkeit und verantwortungsloses Sparen am
falschen Platz offenkundig wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zur
Untersuchung folgender Gegenstände einen Untersuchungsausschuss einzusetzen:
Politische
Verantwortlichkeit für die fehlenden Konsequenzen und politische Verantwortlichkeit
aus der Missachtung der Aufsichtspflicht gegenüber dem Direktor des
Kunsthistorischen Museums trotz nachweislicher Information über Missstände.
Untersuchung der sträflichen Vernachlässigung der Aufsichtspflichten durch den Direktor des KHM im Zusammenhang mit dem Raub der „Saliera“.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss
im Verhältnis: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 FPÖ, 1 Grüne einzusetzen.
In formeller
Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer
Debatte über diesen Antrag.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen in die Debatte ein.
Sie kennen die Geschäftsordnung: 5 Minuten Redezeit; 10 Minuten für den Erstredner, für Mitglieder der Bundesregierung maximal 10 Minuten.
Als Erste spricht Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.
21.50
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! – Von der Bundesregierung ist niemand da. – Hohes Haus! Wir haben diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht aus Spaß eingebracht, nicht, weil uns irgendwie fad ist oder weil wir unqualifizierte kulturpolitische Attacken gegen einen verdienten Museumsdirektor reiten wollen, sondern weil wir in Sorge sind um eine der wichtigsten Institutionen, um eine Institution, die im internationalen Ranking, was Alte Meister betrifft, unter den Top Five ist, und weil wir Sorge haben, dass diese Institution zu einem Selbstbedienungsladen verkommt.
Wir haben bereits 1998/1999 vom Rechnungshof eine sehr kritische Stellungnahme bezüglich der Konstruktion nach der Teilrechtsfähigkeit, nach der Vollrechtsfähigkeit erhalten. Er hat massiv kritisiert, dass es nur einen einzigen Geschäftsführer gibt, der ohne Kontrolle, ohne Vier-Augen-Prinzip schalten und walten kann, wie er möchte. Wir haben dann nach Durchsicht der Firmenbücher im Jahr 2002 eine Reihe von Ungereimtheiten festgestellt, die sich auch durch Anfragebeantwortungen durch die Ministerin nicht aufklären ließen. Es wurden alle Unterlagen an den Rechnungshof übermittelt, und das Ergebnis, das teilweise in den Medien vor zwei Wochen zitiert worden ist, gibt uns zu hundert Prozent Recht. Und die Vorwürfe sind noch sehr viel massiver, als wir sie damals formuliert haben.