Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 49

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wesentliche Schritte gesetzt worden sind, die jetzt einmal dazu führen müssen, dass die Union sich bemüht, diese Integration auch qualitativ zu bewältigen, dass wir jetzt keine weiteren Erweiterungsschritte anpacken dürfen und dass wir uns auch, was die Intensität der Integration anbelangt, Zeit lassen müssen.

Meine Damen und Herren! Wenn das Experiment Europäische Union gelingen soll – und wir sollten das wollen! –, wenn dieses Experiment gelingen soll, dann braucht es Zeit, dann braucht es auch Zeit, diese Erweiterung um zehn neue Mitgliedsländer wirk­lich zu verarbeiten, und dann wird es auch Zeit brauchen, bis diese Verfassung, die man jetzt auf Regierungschef-Ebene beschlossen hat, in Funktion gesetzt und von den Bevölkerungen der Europäischen Union akzeptiert wird.

In dieser Verfassung gibt es wesentliche Verbesserungen gegenüber der Situation da­vor, Herr Kollege Einem, und das ist, glaube ich, das wesentliche Kriterium. Wir haben sicherstellen können, dass die Wasserreserven Österreichs von der europäischen Ebene nicht angegriffen werden können. Wir haben die Daseinsvorsorge, ein Anliegen, das Sie gerade im Konvent vorangetrieben haben, in der neuen Verfassung, die jetzt beschlossen worden ist, gesichert. Wir haben ein Mitspracherecht für die nationalen Parlamente erwirken können. Wir haben die Auslösung eines Frühwarnmechanismus von den nationalen Parlamenten aus verankert, wenn die Kommission ihre Gesetzge­bungsvorschläge macht. Wir können dagegen auch Klage erheben, wenn es die Be­fürchtung gibt, dass das Subsidiaritätsprinzip verletzt worden ist.

Wir haben auch eine ausdrückliche Festlegung der Mitentscheidung auf europäischer Ebene zwischen dem EU-Parlament und den Räten. Das ist ganz wesentlich: Die direkt von der Bevölkerung Europas gewählten Abgeordneten im Europäischen Parla­ment sind in einer ständigen Zusammenarbeit mit den Vertretern der demokratisch legitimierten Regierungen der Mitgliedsländer. Das ist ein wesentlicher Schritt nach vor, und ich denke, dass das auch ein guter Bestandteil der neuen Verfassung ist.

Wir müssen uns zweifellos auch im Lichte der Bürgernähe überlegen, wie man im Rahmen einer Volksabstimmung nun diese Verfassung legitimiert. Wenn es gelingt, auf europäischer Ebene eine Volksabstimmung abzuhalten, dann soll mir das recht sein, dann ist es ein guter Schritt in die richtige Richtung. Aber wir müssen uns auch als Österreicher fragen, inwieweit diese neue Europäische Verfassung in die Verfassungs­realität unserer österreichischen Verfassung eingreift. Diese Diskussion, meine Damen und Herren, sollten wir auch führen, um festzulegen, ob auch hier eine Volksabstim­mung notwendig sein wird. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.35

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Redezeit der letzten vier Redner hiezu wird jeweils 6 Minuten sein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.35

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal eine Regierungsumbildung, wieder einmal werden im freiheitlichen Team Leute ausgetauscht. Damit ist die Rundumerneuerung der freiheitlichen Regierungsmann­schaft abgeschlossen – es gibt niemanden mehr, der seit Februar 2000 mit dabei ist.

Wir finden ja, Sie hätten ruhig weitermachen können mit der Rundumerneuerung. Auch im ÖVP-Teil der Regierung wäre uns einiges eingefallen in Richtung Rundumerneue­rung. Vor allem wäre die Rundumerneuerung notwendig, was Ihre Politik betrifft. Wir könnten uns zum Beispiel vorstellen eine Rundumerneuerung, was die Bildungspolitik


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