Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 55

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

All diese Maßnahmen wurden gesetzt, um den Medienstandort Österreich voran­zutreiben. Ich glaube, wir liegen mit dieser gesetzlichen Regelung, die wir hier verab­schieden wollen, ganz gut, und ich verweise in diesem Zusammenhang auch darauf, dass ein wesentlicher Ansatz, Medienpolitik oder Medien überhaupt zu ermöglichen, in der Werbeindustrie liegt. Natürlich ist diese Gesetzgebung daher auch im Sinne einer Politik, die auf die Rahmenbedingungen der Werbeindustrie Rücksicht nimmt – ohne diese wären weder der ORF noch private Medien möglich.

In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung auch schon reagiert, indem sie die Werbeabgabe von 10 auf 5 Prozent reduziert hat.

Ich bin über das Signal, das der Wiener Bürgermeister in diesem Zusammenhang gesetzt hat, sehr glücklich, er sagt, er verzichtet auf die 5 Prozent Werbeabgabe. Ich halte das im Grunde für einen guten Ansatz im Zusammenhang mit dem Medien­standort einerseits, aber auch mit den Finanzausgleichsverhandlungen andererseits. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wer die heutige Diskussion verfolgt hat – auf der einen Seite geht es um die Zeitungsveranstalter, auf der anderen Seite um die Diskussion zwischen den Privatfernsehen und den deutschen Öffentlich-Rechtlichen –, weiß, dass die Diskussion, wie sie in Österreich abläuft, im Grunde sehr gemäßigt ist. Und ich wünsche Österreich nicht, dass sie so abläuft, wie sich das in Deutschland zwischen den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen gerade andeutet.

In diesem Sinne ist die Kontrolle, die die KommAustria hier auf dem Werbemarkt ausübt, auch im Hinblick auf die öffentlich-rechtlichen Medien ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Medienvielfalt, zur Sicherung des Medienstandortes Österreich. Und in diesem Sinne danke ich für die Diskussion auf der einen Seite und bitte auf der anderen Seite darum, dass dieses Gesetz heute beschlossen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung des sich zum Redner­pult begebenden Abg. Dr. Wittmann –: Peter, der Cap war heute seriös! – Abg. Dr. Wittmann: Das bin ich immer!)

 


10.42

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Zunächst möchte ich schon festhalten, dass auch Zwischen­rufe ein Instrument der parlamentarischen Demokratie sind und ich diese ver­einbarungsgemäß vom Sitz aus gemacht habe. Ich wundere mich daher und frage mich, nach welchem Passus der Geschäftsordnung ich zur Androhung eines Ord­nungs­rufes komme. Das ist wirklich überdenkenswert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter! Ich darf Sie daran erinnern, dass wir in der Präsidialkonferenz eine lange Diskussion darüber hatten, über die Sie Ihr Klub­obmann gerne unterrichtet. Und da haben wir festgehalten, dass bis zu vier Zwischen­rufe hintereinander von der Bank aus noch toleriert werden, aber dann eine Ermah­nung ausgesprochen wird, dass man sich zu Wort melden und die Rednerin – in der Regel sind es nämlich Rednerinnen – nicht ständig stören soll.

Ich werde Ihnen das Präsidialprotokoll gerne zustellen, Herr Kollege (Abg. Dr. Gla­wischnig: Das hätten wir auch gerne!), und hoffe, dass wir das nächste Mal dann keine Diskussion mehr führen müssen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite