Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 66

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wir heute eine bundesweite Öffnung in der österreichischen Medienlandschaft be­schließen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abge­ordneter Mag. Grossmann das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.20

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Medien sind in unserer Zeit die Bildungsquelle Nummer eins, und zwar quer durch alle Generationen. Durch Radio und Fernsehen werden nicht nur Meinungen gebildet, sondern es werden auch Geisteshaltungen und Wertbilder geprägt, nämlich nicht nur durch politische Sen­dungen, sondern vor allem auch durch Unterhaltungssendungen.

Allein wenn man sich die Quantität des Fernsehkonsums anschaut, so kann man davon ausgehen, dass viele Menschen permanent von synthetischen Welten umgeben sind. Da tauchen Menschen in künstliche Welten ein, identifizieren sich mit diversen Figuren, und das formt in weiterer Folge auch ihre Einstellung zur Wirklichkeit.

Besonders betroffen davon sind – das wissen wir alle – Kinder und Jugendliche, die erst auf der Suche nach ihrem persönlichen Wertesystem sind und daher für solche Impulse besonders empfänglich sind. Dementsprechend groß ist die Verantwortung von Medienmachern, Qualität zu bieten. Noch größer ist die Verantwortung jener, die die Rahmenbedingungen dafür schaffen oder schaffen sollten, damit Qualität geboten werden kann.

Die einzelnen Medienunternehmen sind der Wirtschaftlichkeit verpflichtet, wenn sie überleben wollen. Sie können auf hohe Einschaltquoten und Werbeeinnahmen nicht verzichten und müssen sich nach den Gesetzen des Marktes orientieren. Das trifft besonders jene, die sich auf dem ungeschützten freien Markt bewegen, und derer dürfte es nach dem vorliegenden Gesetz wesentlich mehr geben. Wir werden sehen, wie sich das auswirken wird.

Positiv hervorzuheben ist, dass nach dem Privat-TV-Gesetz Sendungen mit porno­graphischen Inhalten nur verschlüsselt ausgestrahlt werden dürfen. Eine ähnliche Regelung wäre auch für Sendungen mit gewaltverherrlichendem Inhalt wünschenswert gewesen. Aber alles kann man anscheinend nicht haben. Doch ich habe sehr wohl­wollend die Äußerungen der Kollegin Bleckmann aufgenommen, als sie hier gemeint hat, dass ihr das auch ein großes Anliegen sei. Die ÖVP hat mit ihrem, wenn auch verhaltenen, aber doch wahrnehmbaren Applaus dazu auch ihre Zustimmung signali­siert. (Abg. Mag. Molterer: Deutlicher Applaus!) Die Grünen sind ohnehin dafür; Kolle­gin Mandak hat hier auch einen entsprechenden Zwischenruf getätigt, nämlich: Wir sowieso!

Da frage ich mich schon: Warum steht das dann in diesem Gesetz nicht drinnen? Warum hudeln Sie so bei der Schaffung von Gesetzen? Warum setzen wir uns nicht alle an einen Tisch und schaffen ein vollständiges und vernünftiges Gesetz? An­scheinend schwebt das Damoklesschwert des Ablaufdatums dieser Regierungs­konstellation schon so über Ihnen (ironische Heiterkeit des Abgeordneten Mag. Mol­terer), dass Sie sich wiederum zu einem Husch-Pfusch-Gesetz veranlasst gefühlt haben, das nur dazu geeignet ist, Ihre eigenen Machtpfründe abzusichern. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

 


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