Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 125

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boten werden, weshalb es notwendig ist, dass man einschlägige Ausbildungen dementsprechend abgelten kann.

Zum ersten Block, der Debatte um die Frage eines Lehramtszeugnisses für Behin­derte. Dazu ist zunächst zu sagen, dass der Lehrberuf natürlich im Grundsatz die volle Handlungsfähigkeit einer Lehrkraft erfordert, weil es neben der Vermittlung von klassischen Unterrichtsinhalten auch darum geht, dass Schüler beaufsichtigt werden können, dass Gefahren rechtzeitig erkannt werden können und dass man auch in Schülerkonflikte eingreifen kann. – So gesehen ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, inwieweit es möglich ist, ein solches Lehramt auch tatsächlich ausüben zu können.

Auf der anderen Seite haben wir auch das Faktum, dass Personen, die den Lehrberuf bereits ausüben, während ihrer Zeit als Lehrer, etwa durch einen Unfall, plötzlich eine Behinderung erleiden, nachher aber ganz selbstverständlich ihren Lehrberuf weiter ausüben können.

Da tritt natürlich eine gewisse Ungleichbehandlung, auch was die Chancen anlangt, zu Tage. Dieser Ungleichbehandlung wollen wir entgegentreten und schlagen daher in einer Vier-Parteien-Entschließung vor, dass im Zuge der Neugestaltung der Pädago­gischen Akademien in Richtung Pädagogischer Hochschulen geprüft wird, inwieweit nicht auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit erhalten, eine Lehramts­ausbildung zu absolvieren, um dementsprechend eingesetzt werden zu können. Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Schritt ist, den wir damit zum Ausdruck bringen.

Im zweiten Block, auf den meine Kollegen später noch näher eingehen werden, ist ein Punkt sehr wichtig, nämlich die Frage der optischen Anerkennung der wichtigen Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern im Pflichtschulwesen, wobei sich insbesondere der Vorsitzende der Gewerkschaft öffentlicher Dienst Fritz Neugebauer und der Vorsitzende der Pflichtschullehrergewerkschaft Walter Riegler sehr dafür eingesetzt haben, dass auch sichtbar wird, welche wichtige Ausbildung Absolventinnen und Absolventen einer Pflichtschullehrerausbildung haben. Ich halte es für einen Meilen­stein und ein ganz wichtiges Signal, dass sie sich künftig Diplom-Pädagogen nennen dürfen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Da wir uns am Ende des Schuljahres befinden, möchte ich als Vorsitzender des Unter­richtsausschusses auch allen Lehrerinnen und Lehrern besonders herzlich für ihre Arbeit im abgelaufenen Schuljahr danken. Ich glaube, ich kann das im Namen des gesamten Unterrichtsausschusses tun; so ist es auch ein schönes Signal, dass wir heute überwiegend Konsensmaterien behandeln.

Ich bedanke mich auch ganz formell bei allen Lehrerinnen und Lehrern für die geleis­tete Arbeit. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.50

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

 


14.51

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Kollege Amon hat erläutert, worum es heute geht. Es sind wirklich nicht die bildungspolitisch herausragenden Ereignisse der letzten Zeit, über die wir jetzt zu diskutieren haben.

Bildungspolitisch herausragend war auch nicht die zweite oder dritte Auflage des Verkaufs der Erfolgsgeschichte der Fachhochschulen. Nicht einmal die Ankündigung der Bildungsministerin, aus über 50 Einrichtungen der Lehrerausbildung und -


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