Besoldung des öffentlichen Dienstes. Wäre das der Fall, hätte das natürlich dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Auswirkungen.
Diese Änderung in § 36a des Akademien-Studiengesetzes 1999 hat lediglich zur Folge, dass die bisher in der Entwicklung seit 1970 gestalteten Ausbildungsformen für die Pflichtschulen, die zwar nicht gleichartig, aber letztendlich gleichwertig dastehen, dass also all jene, die jetzt nicht die Möglichkeit hatten, eine sechssemestrige Ausbildung zu absolvieren, diese Berufsbezeichnung, und zwar über eigenen Antrag, ebenfalls tragen können.
Meine Bitte an die Frau Bundesministerin geht in die Richtung, nach der zu erwartenden einstimmigen Beschlussfassung die diesbezügliche Verordnung möglichst rasch zu erlassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
15.56
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Brosz hat ja bereits kritische Anmerkungen zu den vorliegenden Anträgen gemacht. Ich habe diesmal die durchaus erfreuliche Aufgabe, hier etwas Positives zu sagen, nämlich zur Änderung des Bundesgesetzes betreffend land- und forstwirtschaftliche Bundesschulen.
Meiner Ansicht nach wird hiemit ein wichtiger Schritt der Verschränkung von Theorie und Praxis gesetzlich verankert, dass es eben hinsichtlich dieser Bundes-Lehranstalten mit den dortigen Bundesversuchswirtschaften beziehungsweise Bundeseinrichtungen, die in Forschung und Wissenschaft tätig sind, zu einer engeren Zusammenarbeit kommt. Das betrifft vor allem die Höhere Bundeslehranstalt und Versuchsanstalt für Gartenbau Wien-Schönbrunn, weiters die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie in Wieselburg sowie die Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein und die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg; Einrichtungen also, die sehr spezielle Bereiche der Landwirtschaft betreffen.
Ich möchte hiezu allerdings die Anregung machen, Frau Bundesministerin – da sich zum Teil an diesen Standorten auch Fachhochschullehrgänge befinden, so zum Beispiel der Fachhochschullehrgang für den ländlichen Raum in Wieselburg –, dass es schon zweckmäßig wäre, wenn die entsprechenden Einrichtungen dazu genutzt würden, dass Bereiche wie erneuerbare Energieträger und Zukunftsstrategien, so etwa biologischer Landbau, verstärkt Eingang in diese Fachhochschul-Studiengänge fänden. (Beifall bei den Grünen.)
Noch einige kurze Anmerkungen: Mir wurde in einer Anfragebeantwortung zu einer Frage zur Ausbildung im pädagogischen Bereich, der nicht im engeren Sinn in Ihren Kompetenzbereich fällt – an sich ist bis dato der Landwirtschaftsminister dafür zuständig gewesen –, nämlich zu den agrarpädagogischen Akademien, gesagt, diese sollen umgewandelt werden in ein Bakkalaureatsstudium an der Universität für Bodenkultur.
In dieser Anfragebeantwortung hat mir Bundesminister Pröll mitgeteilt, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land- und Forstwirtschaftsministerium und Ihrem Ministerium, Frau Bundesministerin Gehrer, in Ausarbeitung sei. – Daher folgende Fragen: Wie sieht es konkret mit dieser Einrichtung aus? Wurde das bereits umgesetzt? Gibt es hiezu eine vertragliche Vereinbarung? Ist ein solches Bakkalaureats-