Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 42

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Meine Damen und Herren! Wieso hört man nicht dem Justizministerium zu? Wieso sind Sie nicht bereit, in diesem Punkt Vernunft zu zeigen und die neuen Bestimmungen dort hineinzunehmen, wo sie hingehören, ins Strafrecht? Da gehören zwei Sätze ins Strafgesetzbuch, keine genauen kasuistischen Definitionen. Und dort gehören weitere Maßnahmen gesetzt, die eine Verschärfung im Bereich der Börsendelikte bewirken – und nicht eine Entschärfung wie dieses Gesetz.

Hier wird nur Munition geliefert, damit Anwälte Täter, die sich selbst oder Dritte bereichert haben, herausboxen können. Das kann nicht der Sinn des Gesetzes sein, und daher werden wir nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.32

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.32

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Geschätzte Kollegen! Ich setze jetzt gerne, was die Änderung des Börsegesetzes und des Wertpapieraufsichtsgesetzes betrifft, die Debatte, die wir schon im Finanzausschuss mit Kollegen Matznetter geführt haben, fort.

Aus unserer Sicht ist dieses Gesetz, wie wir es jetzt vorliegen haben, nicht nur in vorbildlicher Weise erarbeitet worden, nämlich in einem intensiven Dialog mit Experten und Fachleuten, sondern es eignet sich auch optimal dafür, den Marktmissbrauch, den Insiderhandel, die Marktmanipulation künftig entweder zu verhindern oder – im Einzelfall – dort, wo dies nicht gelingt, massiv und hart zu verfolgen und zu bestrafen. Das ist deswegen notwendig, weil sich diese Bundesregierung und auch die Abgeord­neten der Regierungsparteien verpflichtet sehen, ein reibungsloses Funktionieren des österreichischen Kapitalmarktes sicherzustellen und das Vertrauen der Öffentlichkeit, das Vertrauen der Anleger in die Börse, in die Kapitalmärkte nicht nur zu rechtfertigen, sondern auch weiter zu festigen.

Dass jetzt dafür auch das Timing perfekt ist, zeigt das verstärkte Vertrauen der Anleger in Österreich in Wertpapiere, insbesondere in Aktien. Im letzten Dreivierteljahr stieg der Prozentsatz jener, die sich vorstellen können, in Aktien zu veranlagen, von 10 auf immerhin 12 Prozent der Bevölkerung. Das bedeutet für uns Verpflichtung, bedeutet gleichermaßen aber auch, dass dieses Gesetz zum richtigen Zeitpunkt, also richtig getimt kommt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was die Inhalte betrifft, hat Kollege Matznetter eine extrem verkürzte Darstellung gegeben. Ich möchte das schon deutlicher ausführen. Wir haben mit diesem Gesetz nicht nur den Tatbestand des Missbrauchs der Insiderinformation wesentlich erweitert und auch präzisiert – einen Tatbestand, der an sich schwer erfassbar ist. Dieser Tat­bestand ist jetzt so präzisiert, dass entsprechende Rechtssicherheit damit verbunden ist. Auch das ist ein Gebot, dem wir zu folgen haben, vor allem wenn es um harte Strafsanktionen geht, auf die ich noch Bezug nehmen werde.

Wir haben den Tatbestand des Missbrauchs von Insiderinformationen auf den privaten Handel erweitert, also eine ganz wesentliche Erweiterung dieses Tatbestandes vor­genommen, und wir haben es vor allem der Finanzmarktaufsicht auf deren eigenen Wunsch ermöglicht, künftig an der strafrechtlichen Verfolgung teilzunehmen, aus­reichend einbezogen zu werden und ihre Expertise einzubringen.

Das heißt, es ist das Gegenteil dessen, was Kollege Matznetter gesagt hat, der Fall und wahr. Wir haben der Finanzmarktaufsicht nicht irgendwelche Zähne, sondern sehr spitze Zähne gegeben – das wird auch von der FMA anerkannt. Ich weiß nicht, wieso Kollege Matznetter das im Ausschuss und auch heute wieder einfach ignoriert hat.

 


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