Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 46

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Wenn ich jetzt international vergleiche – Herr Abgeordneter Ikrath hat das angeführt –, so beträgt die Höchststrafe in Deutschland fünf Jahre, in Finnland vier Jahre, Frank­reich hat eine höhere Strafe mit sieben Jahren – wobei man aber dazusagen muss, dass Frankreich im Vergleich zu Österreich im Strafrecht generell höhere Höchst­strafen vorsieht als Österreich –, Großbritannien hat sieben Jahre – da gilt Ähnliches wie für Frankreich –, und die Schweiz hat drei Jahre.

Ich glaube also, diese Anhebung auf fünf Jahre ist durchaus angemessen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen, im Vergleich zum internationalen Recht, und wir stärken heute mit diesem Gesetz den Kapitalmarkt, das Vertrauen in den Kapitalmarkt. Wie der Finanzminister heute schon in seiner Budgetrede dargestellt hat, hat der öster­reichische Börsenplatz in den letzten Jahren eine tolle Entwicklung genommen, und ich glaube, mit diesen gesetzlichen Rahmenbestimmungen wird diese Entwicklung we­sentlich unterstützt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.50

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Bures, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Prü­fung der Gebarung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen sowie des Hauptver­bandes der Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Planung, der Vorbereitungs­hand­lungen, der Vertragsverhandlungen, der Vergaben sowie insgesamt der Durch­führung des Projektes Chipkarte (e-card) ab der Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens durch Einladung von fünf Bewerbern zur Anbotslegung im Februar 2000 einzusetzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden die Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

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Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher für 4 Minuten Wunschredezeit ans Rednerpult. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.51

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Eder hat es bereits erwähnt, dass die Stoßrichtung der Novellen zum Börsegesetz und Wertpapieraufsichtsgesetz grund­sätzlich richtig und begrüßenswert ist. Insbesondere finde ich es begrüßenswert, dass sich offensichtlich auch in der Bundesregierung die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass vollkommen liberalisierte Finanzmärkte zwar etwas Gutes sein können, aber ent­sprechende Rahmenbedingungen und scharfe Regelungen brauchen, das heißt, dass es so etwas wie Marktversagen gibt – was jahrelang abgestritten wurde –, Markt­versagen wie etwa Insiderhandel und Marktmissbrauch.

Ich verhehle nicht, dass es mit diesen Novellen sicherlich zu gewissen Verbes­serun­gen des Konsumentenschutzes und damit des Anlegerschutzes kommt und dass zu­mindest formal auch die Stellung der FMA gestärkt wird. Nur: Mit der FMA beginnen schon die ersten Grundprobleme, denn wenn die Finanzmarktaufsicht nicht zusätzliche


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