Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 206

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ideelle Schaden auch Berücksichtigung findet und dass der Geschädigte bei Zivilge­rich­ten schon unmittelbar tätig werden kann, bevor er auf eine positive Erledigung seines Anspruches durch ein Strafgericht warten muss.

Ganz generell müssen wir doch sagen – und daher werbe ich auch um Ihre Zustim­mung zu unserem Abänderungsantrag –, dass es letztlich darum geht, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass einem wohl nichts Schlimmeres passieren kann, als schuldlos in Haft zu geraten, was man ganz einfach nie hundertprozentig ausschließen kann. Auch Richter und Kriminalbeamte sind schließlich Menschen, und wo Menschen am Werk sind, passieren eben Fehler. Aber das Mindeste ist, dass es eine adäquate Entschädigung für den Geschädigten gibt.

Ich glaube, diese Debatte kann vielleicht auch dazu beitragen oder hat dazu beige­tragen, dass jene, die Entscheidungen treffen müssen, sich bei der Entscheidungs­findung in einem größeren Maß der Verantwortung bewusst werden.

Meine Damen und Herren! Es ist ganz klar, dass auf der einen Seite eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung wichtig ist, dass aber auf der anderen Seite die Freiheit des Menschen als eines der wichtigsten Güter, die wir zur Verfügung haben, deutlich sichergestellt werden muss. Diesen Spagat müssen wir schaffen. In diesem Zwiespalt befinden wir uns, und dessen Lösung muss uns als Gesetzgeber alle Mühen wert sein.

In diesem Sinn werbe ich noch einmal um die Zustimmung zu unserem Abän­derungsantrag. Ansonsten werden wir auch in dritter Lesung diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.58

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


20.58

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Justizministerin! Hohes Haus! Kollege Puswald hat mich in zwei Punkten sehr massiv angegriffen. (Abg. Dr. Jarolim: Er hat Sie zu Recht angegriffen!) Ich muss ihn in beiden Punkten tatsächlich berichtigen.

Der erste Punkt war, dass ich behauptet hätte, dass die Justiz völlig fehlerfrei ist. – Genau das Gegenteil ist der Fall: Ich habe darauf hingewiesen, dass überall, wo Menschen handeln und Entscheidungen treffen, auch Fehler vorkommen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Zweitens haben Sie behauptet, ich hätte den Brief eines in einer Notsituation befind­lichen Häftlings als burgtheaterreif abgetan. – Auch diese Behauptung ist unrichtig!

Ich habe lediglich die Art und Weise, wie Kollege Maier einen Brief, den ein Mensch, der in einer schwierigen Notsituation war, an ihn gerichtet hat, hier vorgetragen und ver­wendet hat, um ein ganz anderes Ziel zu erreichen, als burgtheaterreif abgetan. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Soll das eine tatsächliche Berichtigung sein?) Ich habe die Rede, wie Kollege Maier sie hier gehalten hat, als burgtheaterreif abgetan und nicht den Brief dieses Häftlings. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Silhavy: Das war eine per­sönliche Erwiderung! – Abg. Dr. Jarolim: Das war ein Exzess an Unsachlichkeit!)

21.00

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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