Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 59

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Daher habe ich Auftrag gegeben, dass wir das Asylgesetz neu kodifizieren. Das scheint notwendig und richtig zu sein. Ich sage auch hier ganz offen: Die Kritik des Verfassungsgerichtshofes müssen wir aufnehmen. Es ist richtig: Es ist dies die x-te Novelle des Asylgesetzes, und es ist notwendig, eine Neukodifizierung vorzunehmen.

Selbstverständlich müssen wir die schriftliche Ausfertigung des Spruches des Verfas­sungsgerichtshofes abwarten. Ich hoffe, dass sie bis Mitte November vorliegen wird. Wenn das der Fall ist, dann werden wir noch im November im Einvernehmen mit all jenen, die an diesem Prozess beteiligt sind, und auch unter Einbeziehung der Landes­hauptleutekonferenz unsere ersten Vorschläge für eine weitere Entwicklung des Asyl­systems vorlegen. Ich möchte dann so rasch wie möglich einen Gesetzesvorschlag erarbeiten und den Gesetzwerdungsprozess mit Hilfe des Parlaments vorantreiben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.36

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Klubobmann Scheibner. Herr Abgeordneter, Sie haben 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.37

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Wir wollten bei der Überprüfung beziehungsweise Bewertung des neuen Asylgesetzes eigentlich noch länger zuwarten, noch mehr Zeit dafür gewähren, dass man sich die Praxis und auch die Vollziehung ansieht – ich glaube, zumindest die ersten Zahlen waren vielversprechend und wiesen eindeutig darauf hin, dass es wirklich eine Verbesserung gibt, vor allem bei der Anerkennungs­quote, die gezeigt hat, dass es besser gelungen ist, die wirklich politisch Verfolgten von jenen zu trennen, die aus anderen Gründen nach Österreich kommen –, aber der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner teilweisen Aufhebung von verschiedenen Be­stimmungen des Asylgesetzes die Situation auch für uns dringlich gemacht, vor allem vor dem Hintergrund, den der Herr Innenminister in einer ersten öffentlichen Stellung­nahme angeführt hat, nämlich, dass Österreich attraktivstes Ziel 1-Gebiet für Asylwer­ber ist. Diese Aufhebung stellt jetzt eine weitere Einladung dar – nicht so sehr an die Flüchtlinge, denn diesen ist es ziemlich egal, wohin sie kommen, sondern vielmehr an die Schlepperorganisationen.

Genau das möchte ich auch einmal hier ansprechen: Unser Ziel, unsere Gegner sozu­sagen bei all den Bestrebungen, ein effizientes, ein scharfes, auch ein wirkungsvolles Asylgesetz zu beschließen, sind nicht die Asylwerber, sind nicht die Flüchtlinge, son­dern die Schlepperorganisationen. Das sind Kriminelle, die versuchen, nach Öster­reich Leute einzuschleusen, die nicht asylwürdig sind, weil sie nicht politisch verfolgt sind. – Darum geht es uns, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sage auch in aller Deutlichkeit: Ich und auch meine Fraktion – und ich glaube, wir alle – bekennen uns absolut dazu, dass Österreich – so, wie es auch in der Vergan­genheit Tradition gewesen ist – all jenen, die politisch und aus religiösen, rassischen oder persönlichen Gründen in ihrer Heimat verfolgt werden, so weit es geht jene Unter­stützung gibt und auch geben muss, die notwendig ist, um diesen Menschen zu helfen.

Aber ebenso sage ich Ihnen: Ich wende mich auch gegen jene – egal, woher sie kom­men –, die da mit irgendwelchen negativen Parolen oder fremdenfeindlichen Aussagen


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