Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 62

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gungen und Problemen nach Österreich kommen, und diese können wir hier in Öster­reich sicherlich nicht lösen.

Dieses Asylgesetz ist von zwei Bundesländern und vom UBAS angefochten worden. Ich stelle mit Freude fest, dass 95 Prozent des Asylgesetzes Rechtsmäßigkeit attestiert wurde, dass wir ein Asylgesetz haben, das der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention entspricht. Zu diesen drei beanstandeten Punkten möchte ich noch anmerken, dass das Neuerungsverbot nur in einem Punkt aufgehoben wor­den ist, und zwar in Bezug auf den medizinischen Nachweis der Traumatisierung. Alles andere ist an und für sich bestätigt worden. Es muss natürlich in unserem allgemeinen Interesse liegen, dass wir die drei beanstandeten Punkte so rasch wie möglich korri­gieren.

Klar muss uns sein, dass mit diesen aufgehobenen Punkten die Verfahren verlängert und verteuert werden. Und Faktum ist, dass Österreich nach wie vor das Asylland Nummer 1 ist. (Abg. Brosz: Österreich ist Asylland Nummer 1?) Es ist heute schon an­gesprochen worden, welche Verhältnismäßigkeit diese Situation ergibt: Wenn man die Länder in Europa mit Österreich vergleicht, dann muss man sagen, dass diese hohe Anzahl von Asylwerbern von Österreich allein sicherlich nicht bewältigt werden kann.

Es muss natürlich auch festgestellt werden, dass wir hier in Österreich äußerst soziale und menschliche Rahmenbedingungen haben. Gerade von Innenminister Strasser wurden diese Rahmenbedingungen für die Asylwerber wesentlich verbessert. Ich denke da etwa an die Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern. Sie ist ein Meilenstein! Viele Innenminister vor ihm haben es versucht, Innenminister Strasser hat diese Artikel-15a-Vereinbarung umgesetzt. Und deshalb ist es auch möglich, dass wir so viele Asylwerber unterbringen. Die entsprechenden Zahlen sind heute ebenfalls schon gefallen: von 2 300 im Jahr 1999 stieg die Anzahl der Personen in Bundesbe­treuung auf 26 000! Das ist, glaube ich, eine großartige Leistung des Innenministers und seines Teams!

Geschätzte Damen und Herren! Man muss hier klar und deutlich sagen – und das wurde auch bereits von unserem Bundeskanzler erwähnt –: Wenn Asylwerber, die nach Österreich kommen, unsere Gastfreundschaft missbrauchen, dann haben sie zu­künftig kein Recht, hier in Österreich zu bleiben! Das kann nicht sein, und dafür hätten die Menschen auch überhaupt kein Verständnis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

12.51

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Posch zu Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.51

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Minister, ich weiß nicht, ob Sie diese Anfrage (Abg. Scheibner: An­trag!), dieser Antrag, der an Sie gestellt wurde, freuen soll oder nicht freuen soll, ob Sie mit den Intentionen der Antragsteller konform gehen. Wenn in dieser Debatte ständig von „Asyl-Touristen“ die Rede ist, so, als sei das eine feine Geschichte, dann muss ich sagen, wünsche ich wirklich niemandem, dass er einmal in seinem Leben „Asyl-Tou­rist“ wird und auf solche Art und Weise die Freuden des Gastgeberlandes genießen kann.

Die Sprache ist in vielerlei Hinsicht verräterisch. An Frau Abgeordnete Partik-Pablé, die jetzt leider nicht anwesend ist, weshalb ich sie auch nicht fragen kann, wäre schon die Frage zu stellen, ob sie, die den Asylwerbern immer unterstellt, dass sie nur ein besse­res Leben wollen, vielleicht ein schlechteres für sie haben möchte, und ob das, was für


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