Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 189

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte.

 


19.26

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Diese Regierungs­vorlage wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis einige Bestimmungen den Rechtsschutzbeauftragten betreffend aufgehoben hat. Im Kern­punkt waren dies die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauf­tragten. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage wird diesem Erkenntnis vollinhaltlich Rechnung getragen. Neben anderen Punkten werden diese Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit sogar in den Verfassungsrang gestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Ich nehme doch an, dass Sie die entsprechende Verfassungsmehrheit dazu sicherstellen werden, weil Ihre Botschaft ansonsten die wäre, dass Sie gegen Unabhängigkeit und gegen Weisungsfreiheit sind oder, umgekehrt, dass Sie Weisungsgebundenheit und Abhängigkeit befürworten. Wenn Ihre bisherigen Wortspenden keine leeren Worthülsen sind, dann kann ich mir eigentlich nur eine Zustimmung Ihrerseits vorstellen.

Zu Ihrem Vorschlag, den Rechtsschutzbeauftragten als Organ des Parlaments zu in­stallieren: Die Form der Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten wurde vom VfGH nicht aufgehoben. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsschutzbeauftragte muss in die Arbeit involviert sein, muss mit dem Ministerium eng zusammenarbeiten. Das Parlament ist das Kontrollorgan, und als solches soll es auch agieren und agiert es im Unteraus­schuss, in dem Abgeordnete dieses Parlaments sitzen.

Am Schluss noch eine Bemerkung zu Ihrer Kritik am Quellenschutz: Wenn Informa­tionsdienste sinnvoll funktionieren sollen, dann wird es auch notwendig sein, dass es eine Form des Quellenschutzes gibt. Wenn es eine Aufhebung des Quellenschutzes gibt, dann würden sich die Infodienste als zahnlos erweisen. Sie würden de facto außer Kraft gesetzt. Quellenschutz unter bestimmten Kriterien ist notwendig, um Dienste aufrecht und vor allem wirksam zu halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheit der Menschen hat oberste Pri­orität. Um Sicherheit zu gewährleisten, ist eine ausgewogene Balance zwischen indivi­dueller Freiheit und Sicherheitsinstrumentarien notwendig. Nur dann, wenn Sicher­heitsinstrumentarien funktionieren, wird die individuelle Freiheit der Österreicherinnen und Österreicher gewährleistet sein – und das ist, glaube ich, unser gemeinsames Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)

19.29

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kummerer. – Bitte.

 


19.29

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lieber Kollege Murauer! – Er hört mir leider wieder einmal nicht zu; aber das macht nichts!

Herr Minister, dann wende ich mich an Sie: Ich akzeptiere, dass den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen wurde; das ist keine Frage. Aber ein bisschen kalt sollte es schon über unseren Rücken laufen, wenn wir das in diesem Par­lament ausdrücklich betonen müssen. Wir müssen es ausdrücklich betonen, weil sich der Landeshauptmann von Kärnten um Verfassungsgerichtshofentscheidungen sehr wenig schert, und auch der Innenminister lächelt süffisant über Erkenntnisse des Ver­fassungsgerichtshofes. Das, meine Damen und Herren, sollte uns zu denken geben.

 


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