Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 193

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Vielleicht vorweg noch einmal, wofür der Rechtsschutzbeauftragte zuständig ist. Wie sein Name schon sagt: zu rechtlichen Kontrollen von Maßnahmen der nachrichten­dienstlichen Aufklärung oder Abwehr. Für nichts anderes. Er bekommt Einsicht in die entsprechenden Unterlagen beziehungsweise die von ihm geforderten Auskünfte.

Es ist jetzt auch schon zweimal hintereinander ein Vergleich mit der parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission angestellt worden. Ich habe selbst die Ehre, in dieser Kommission zu sitzen, zwar nur als Ersatzmitglied, aber ich bin sehr oft dabei und kann sagen: Sie leistet gute Arbeit, ist aber natürlich nicht zu vergleichen mit dem Rechtsschutzbeauftragten, wenn es um die Sicherheit des Landes Österreich und um den Schutz so wichtiger Daten geht. Einen derartigen Vergleich kann man meines Erachtens nicht anstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Punkt noch, der auch in Presseaussendungen immer wieder erwähnt wird: Militä­rische Dienste müssen ihre Quellen bekannt geben. – Das kann nicht sein! Wenn ein Journalist seinen Informanten bekannt gibt, dann wird er sicher keine zweite Ge­schichte mehr schreiben, und wenn man von Kollegen hier im Parlament verlangen würde, ihre Quellen aufzudecken, dann würden so manche Anschuldigungen ins Bo­denlose fallen. (Abg. Murauer: Also Quellenschutz ist vollkommen richtig!) So ist es!

Wir wollen einen unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten. Über­legen Sie sich Ihr Stimmverhalten noch einmal! Stimmen Sie für Sicherheit, stimmen Sie für mehr Kontrolle und für eine gesicherte Kontrolle und zeigen Sie dadurch auch Verantwortung für Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

19.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


19.43

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Pack, wir fordern nur das gleiche Recht, das auch der Volksanwalt hat. (Abg. Pack: Das ist aber keine Volksanwaltschaft! Das kann man nicht vergleichen! Das ist etwas anderes!)

Das Militärbefugnisgesetz, meine Damen und Herren, ist eine von vielen Fehlleistun­gen dieser Bundesregierung, die einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standgehalten hat.

Es ist von allen Seiten mehrmals auf die Problemlage hingewiesen worden. Auch die Lösungen, die getroffen werden sollen, wurden mehrfach erläutert. Ich möchte mir daher eine Wiederholung all dessen ersparen. Hinweisen möchte ich aber darauf, dass die SPÖ schon von Anfang an Bedenken gegen dieses Gesetz geäußert hat, was, wie schon so oft in der Vergangenheit, wieder einmal mehr bestätigt wurde.

Die vorliegende Novelle ist, wie wir das sehen, leider eine Minimallösung, die unsere grundsätzlichen Bedenken nicht ausräumt. Rechtliche Unbestimmtheiten bleiben be­stehen. Grundrechte werden militärischen Interessen untergeordnet. Dem Datenschutz wird nicht entsprochen, und Personenkontrolle ohne Angabe von Gründen widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien.

Es geht uns um einen starken unabhängigen Rechtsschutz. Den damit Beauftragten dem Ministerium zu unterstellen, ist eine Scheinregelung. Gesicherter Rechtsschutz braucht die Verantwortung vor dem Parlament. Diese fordern wir ein, und das sollten Sie auch akzeptieren.

 


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