Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.
19.52
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Es ist immer wieder gut, wenn die Kollegen auch die einzelnen Gründe dafür darlegen, warum die Regierung bemüht ist, den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes nachzukommen. Man kann darüber diskutieren, ob da jetzt ein kleiner oder auch großer Teil vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden ist, die restlichen Bedenken jedenfalls sind vom Verfassungsgerichtshof in letzter Konsequenz zurückgewiesen worden; zum einen aus inhaltlichen Gründen (Abg. Gaál: Nein, nein, aus formalen Gründen!), denn die Beschwerde wegen einer in Frage zu stellenden Trennung zwischen Militär und Polizei war inhaltlich, und zum anderen – das gebe ich zu, Kollege Gaál – aus formalen Gründen. Ich glaube, die sind nicht einmal verhandelt worden.
Es ist so, dass bei der Befugnis zur Festnahme der Verdachtsmoment hinzugekommen und näher determiniert worden ist. Im Bereich der Behandlung der festgenommenen Personen ist die schnelle Übergabe besser determiniert und somit auch den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes nachgekommen worden. Natürlich ist auch im Bereich der Achtung des Privat- und Familienlebens nachgebessert worden, damit ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet wird.
Die Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten betreffend – und das ist das Interessante – gibt es einen Konsens über alle Parteien hinweg, daher müssen jetzt Sie der Öffentlichkeit erklären, weshalb Sie nicht zustimmen. Einen Grund dafür, Frau Kollegin Stadlbauer – ist sie noch da? –, dass Sie nicht mitmachen, kann ich Ihnen schon sagen: Wir wollen einen unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten – Sie hingegen wollen einen Rechtsschutzbeauftragten, der von Ihnen parteipolitisch instrumentalisiert wird. Das wollen Sie, daraus wollen Sie parteipolitisches Kalkül ziehen!
Es gibt den Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses des Parlaments, es gibt die Datenschutzkommission, es gibt die Bundesheer-Beschwerdekommission, es gibt die Volksanwaltschaft, es gibt vieles andere mehr. (Abg. Dr. Einem: Das Salzamt!)
Das ist der einzige Weg, den Sie gehen wollen – aber den wollen wir nicht gehen! Wir wollen einen Rechtsschutz, der weisungsfrei und auch unabhängig ist. Da liegt eine irrige Meinung vor: Der Rechtsschutzbeauftragte kontrolliert nicht den Bundesminister. Das wäre mir neu, davon aber redet die Opposition. Ganz im Gegenteil! Der Rechtsschutzbeauftragte hat andere Aufgaben.
In letzter Konsequenz – ich will dem Kollegen Pack da gar nicht widersprechen, ganz im Gegenteil, er hat Recht, ich glaube das auch – wollen Sie auch die Aufhebung des Quellenschutzes. Wenn das der Fall sein sollte, dann wird es auch mit den sicherheitspolitischen Belangen durchaus ein Problem geben. Mit uns kann man diesen Weg nicht gehen!
Gehen Sie mit uns, indem Sie der Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten zustimmen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Darabos. Ich erteile es ihm.
19.56
Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Eine Zeit lang habe ich gedacht, die Diskussion