Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 199

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ihr es ohnehin anders machen hättet wollen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

20.03

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Scha­sching. – Bitte.

 


20.03

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Schöls, wir kommen aus den Urzei­ten wieder zurück ins Jahr 2000, und zwar zurück dorthin, als die Bundesregierung ein Militärbefugnisgesetz beschlossen hat, das der Prüfung durch den Verfassungsge­richtshof eben nicht standgehalten hat. Und darum geht es heute. Mit dieser Materie haben wir uns heute ja schon ausreichend beschäftigt.

Es geht uns als SPÖ aber hier und heute vor allem darum, festzustellen, dass es um die Wahrung von Grundrechten geht. Und da sind wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schon sehr, sehr, sehr sensibel. Denn es kann nicht sein, dass ein Minister meint, es sei nicht so dramatisch, wenn etwas vom Verfassungsgerichtshof nicht als Recht anerkannt wird. Ich verweise auf Minister Strasser, der das nicht so dramatisch findet. Ich verweise auch auf einen Landeshauptmann, der Verfassungsgerichtshofbe­schlüsse nicht ernst nimmt. Und es ist mir schon auch noch ganz gut in Erinnerung, dass regierungskritische Oppositionspolitiker eingesperrt werden sollten. – Auch die Meinung eines Ministers dieser Bundesregierung beziehungsweise der vorangegange­nen.

Daher, geschätzte Damen und Herren, sind wir sehr, sehr sensibel, wenn es um die Wahrung von Grundrechten geht und wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufgehoben hat, das einen Passus enthalten hat, der wirklich nicht der österreichi­schen Demokratie, sondern einer Bananenrepublik entspricht, wonach die Möglichkeit gegeben war, ohne konkreten Tatverdacht vorläufige Festnahmen durchzuführen. Ja, sehr verehrte Damen und Herren, da hätte man halt damals auch mit uns sprechen müssen (Abg. Amon: Die bezeichnet unser Land als Bananenrepublik! Das ist uner­hört!) und unsere Vorschläge konkret einbeziehen müssen, anstatt drüberzufahren, wie es damals der Fall war, so wie Sie es heute noch immer wieder provozieren. Man hätte vielmehr mit uns eine sachliche Debatte führen müssen.

Heute hätten Sie es ja auch versucht – jetzt ist es schon ein bisschen spät. Wir sind aber nach wie vor gesprächsbereit und haben unsere Grundhaltung zum Militärbefug­nisgesetz und vor allem zur Unabhängigstellung des Rechtsschutzbeauftragten mehr­fach dargelegt. Wir wollen das Parlament stärken, wir wollen die parlamentarische Kontrolle stärken – das ist uns ein Anliegen –, und wir wollen vor allem auch die Grundrechte erhalten wissen. Dass wir auf das Erhalten wissen Bedacht nehmen, ist, denke ich, bei dieser Regierungskonstellation ganz besonders wichtig. In diesem Sinne kann es zu dieser Vorlage hier und heute von uns keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.06

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


20.06

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Kummerer, ich glaube nicht, dass jemand süffisant lächelt, wenn ein Höchstgericht ein Gesetz oder Gesetzespunkte aufhebt. (Abg. Dr. Nieder­wieser: Aber der Strasser hat das schon gemacht!) Ganz im Gegenteil, wir nehmen


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