Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 151

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ter nicht bereit ist, in Zukunft mit Grundrechtseingriffen sehr sorgsam umzugehen, weil dieser Minister keine Einsicht zeigt und auch die gängige Praxis in der Zukunft nicht ändern will, kommen wir zur Überzeugung, dass ich folgenden Entschließungsantrag einbringen muss:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entsagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Dem Bundesminister für Inneres wird durch ausdrückliche Entschließung des National­rates gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG das Vertrauen versagt.

*****

(Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Tun Sie etwas für Österreich, tun Sie etwas für die Sicherheit, und tun Sie etwas für den Rechtsstaat, damit dieser auch in Zukunft gewahrt bleibt!– Danke. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich stelle fest, dass der Antrag des Herrn Abgeordneten Parnigoni ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entsagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser, eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawisch­nig, Freundinnen und Freunde betreffend wiederholte skandalöse Missachtung des Rechtsstaats durch den Innenminister

Im Zuge der Beantwortung der genannten Dringlichen Anfrage hat der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser auf das Gröblichste das Informationsrecht gegenüber dem Nationalrat missachtet. Die Beantwortung war zum Teil unvollständig, zum Teil äußerst unglaubwürdig und zum Teil politisch äußerst bedenklich.

Auf die Vorwürfe, dass eine Reihe von Gesetzesvorlagen von ihm als Innenminister mit Regierungsmehrheit durch den Nationalrat gepeitscht wurden, obwohl honorige Verfassungsrechtsexperten den Minister ausdrücklich auf die Verfassungwidrigkeit von Teilen der Vorlagen im Vorhinein hingewiesen haben, führte der Minister aus, dass er weiter die Politik in diesem Sinne fortsetzen werde und bezeichnete seine Politik auch als äußerst erfolgreich.

Gerade der Innenminister eines demokratischen Rechtsstaates ist jener Minister, der im äußerst sensiblen Bereich der Grund- und Freiheitsrechte agieren muss. Er ist aber


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