Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 127

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht dessen sage ich ganz deutlich: Wir stehen zu unserer Arbeiterkammer, und wir stehen zu unserer sehr ausgegliche­nen Politik der Sozialpartnerschaft! Wir stehen aber auch zu unserem Gesundheitssys­tem. Meine Kolleginnen und Kollegen haben dementsprechende Maßnahmen schon angeführt.

All das und vieles mehr unterscheidet uns von der Bundesregierung. Die Arbeitnehme­rInnen wissen das. Sie wissen, wie Sie ihnen in die Tasche greifen, aber beim nächsten Wahltag ist dann Ihr Zahltag! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das war eine Pfründenverteidigungsrede!)

16.27

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeord­nete Mag. Kuntzl zu Wort gemeldet. Frau Kollegin, Sie kennen die Geschäftsord­nung. – Bitte.

 


16.27

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Kollegin Lentsch hat vorher behauptet, dass man künftig erstmals nach sieben Jahren in Pension gehen kann.

Ich berichtige dies: Auch künftig braucht man mindestens 15 Versicherungsjahre, um in Pension gehen zu können. Davon müssen sieben Jahre aus Erwerbstätigkeit sein, der Rest kann aus Teilversicherungszeiten wie zum Beispiel Kindererziehungszeiten kom­men. Am Faktum der 15 Jahre hat sich jedoch nichts geändert, und von der Höhe der Pension möchte ich gar nicht sprechen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Es ist aber schon eine wesentliche Verbesserung!)

16.27

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich werde in meinen Ausführungen nur ganz kurz auf die Gesundheitsförderung eingehen.

Ich weiß auch, dass unserer Frau Bundesministerin Rauch-Kallat neben einer hoch­wertigen medizinischen Versorgung für alle Österreicherinnen und Österreicher auch die Gesundheitsförderung ein wichtiges Anliegen ist. Ich verweise auch auf die groß angelegte Gesundheitsförderaktion zur Überwindung des inneren Schweinehundes – kurz ISch genannt –, bei welcher es um Ernährung, Bewegung, Stressvermeidung, Prophylaxe und medizinische Vorsorge geht.

Gesundheitsförderung ist eindeutig ein Weg zu mehr Lebensqualität, und als gesetz­liche Grundlage für die Gesundheitsförderung dient das 1998 in Kraft getretene Bun­desgesetz. Basierend darauf wurde der Fonds „Gesundes Österreich“ als die nationale Stelle errichtet, welche praxisbezogene und wissenschaftliche Studien und Projekte zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Gesundheit im gesamtheitlichen Sinn för­dert. Aktivitäten dieses Fonds sind unter anderem Information und Aufklärung über ver­meidbare Krankheiten, Entwicklung von Programmen in Gemeinden, Städten, Schulen, Betrieben und im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Unterstüt­zung der Fortbildung und die Durchführung von Konferenzen wie etwa Präventions­tagungen. Dafür haben wir 7,25 Millionen € im Budgetansatz.

Ich denke, es ist dies ein gutes und ausgewogenes Budget, und möchte mit einem Zi­tat schließen, das vielleicht ein wenig zum Nachdenken und zum Schmunzeln einlädt,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite