Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 37

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den Grundkonsens auf demokratiepolitischer Ebene zu verlassen. Ich weiß, dass das vielen in Ihren eigenen Reihen bereits unheimlich wird.

Die Diskussionen, die Sie hoffentlich intern führen, halte ich für ganz wichtig. Ich ersuche Sie sehr, diese Dinge sehr ernst zu nehmen und nicht für kleine Schritte zu halten, die nicht von Bedeutung sind. Halten Sie sich immer das Gesamtbild vor Augen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.30

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


11.30

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zum Budgetvoranschlag: Für die Schulen, die Erwachsenenbildung und die Kultur stehen im Jahr 2005 insgesamt 5,95 Milliarden € zur Verfügung. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine beachtliche Steigerung um 1,18 Prozent – eine Stei­gerung, die angesichts der allgemeinen Budgetlage ganz sicher nicht selbstverständ­lich ist.

Im Rahmen des Kulturbudgets wird mehr Geld für die Sicherheit der Bundesmuseen aufgewendet. Das ist eine Maßnahme, die wahrscheinlich und hoffentlich von uns allen als vorrangig und äußerst wichtig erachtet wird. Es gibt auch mehr Geld für den Denkmalschutz. Die Mittel wurden um 4 Millionen € erhöht. Es gibt unter anderem eine Steigerung für Jugendaktionen.

Die Basisabgeltung der Bundesmuseen bleibt für den Budgetzeitraum 2005/2006 aller­dings gleich. Die Anhebung um 1,16 Millionen € dient der Finanzierung der Erweite­rung der Österreichischen Nationalbibliothek durch die Übernahme des Palais Mollard für das Globenmuseum und den nach einer Flächenkorrektur höheren Betriebskosten des Naturhistorischen Museums. Insgesamt ist es jedenfalls ein gutes Kulturbudget, das Ministerin Gehrer mit dem Finanzminister ausverhandelt hat. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé. – Abg. Mag. Kogler: Für den Seipel ist das zu viel! Für den ist überhaupt nichts gut!)

Ich möchte in meiner Rede auf Vorwürfe eingehen, die speziell Kollege Zinggl von den Grünen erhoben hat, nämlich auf seine Kritik am Museumsgesetz und die Forderung nach einer, wie er es nennt, „obligaten kaufmännischen Geschäftsführung“. Selbstver­ständlich gibt es diese obligate kaufmännische Geschäftsführung, selbstverständlich gibt es auch eine effiziente Kontrolle der Bundesmuseen. Aber da inzwischen die Bundesmuseen als vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts alle inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen eigenverantwortlich treffen, brauchen sie Gott sei Dank – ich denke, das haben wir uns seit den sechziger Jahren gewünscht – nicht für jeden Geschäftsschritt die Kontrolle des Ministeriums.

Dennoch unterliegen sie einer strengen und sogar dreifachen Kontrolle, nämlich durch das Kuratorium, durch einen beeideten Wirtschaftsprüfer sowie durch das Bildungs- und das Finanzministerium. Das Kuratorium nimmt die wirtschaftliche wie auch die künstlerisch-wissenschaftliche Aufsicht wahr, der Vertreter des Finanzministeriums hat in allen finanziellen Fragen ein Vetorecht. Alle Berichte werden von einem beeideten Wirtschaftsprüfer kontrolliert und mit einem Prüfvermerk versehen. Doppelte wirtschaft­liche Kontrolle also! Das Bildungsministerium prüft den vom Kuratorium genehmigten Vorhabensbericht, dem zuvor das Finanzministerium zustimmen muss. Die Berichte werden Ende jeden Jahres vorgelegt. Sie stellen keine Detailplanung dar, sondern eine Übersicht über inhaltliche und wirtschaftliche Planungen der Museumsarbeit; die Einhaltung der Planung wird durch Quartalsberichte belegt.

 


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