Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 173

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Auer, Prinzhorn, der soeben verlesen wurde, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zum Be­richt des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvor­lage (650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen ange­schlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Im Artikel I lauten die Schlusssummen:

 

Allgemeiner Haushalt

Ausgleichshaushalt

Gesamthaushalt

 

Millionen Euro

Ausgaben

64 419,765

49 104,310

113 524,075

Einnahmen

58 969,119

54 554,956

113 524,075

Abgang

5 450,646

-

-

Überschuss

-

5 450,646

-

2. Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 25 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird als Z 26 angefügt:

„26. bei den Voranschlagsansätzen 1/65428 und 1/65498 für notwendige Umschich­tungen auf Grund des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz im Ausmaß jener Beträge, die durch gleich hohe Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen im Kapitel 65 bedeckt werden können.“

3. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 32 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird als Z 33 angefügt:

„33. beim Voranschlagsansatz 1/65498 bis zu einem Betrag von 0,3 Millionen Euro für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisati­on der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz, wenn die Bede­ckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“

4. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgende VA-Ansätze wie folgt zu ändern:

 


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