Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 101

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jenen Beamten, die jahrelang mitgearbeitet haben, weil sie eine Pflicht gegenüber der Bevölkerung wirklich verantwortungsvoll erfüllt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.02

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.02

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Kollege Walch, du sagst immer einen Satz zu uns: Lesen – denken – sprechen! Du musst da noch zwei Wörter dazugeben, nämlich: zuhören und merken! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Kollege Walch, wenn du sagst, die Sozialpartner sollen Vorschläge für die Schwer­arbeit bringen und du wartest auf Vorschläge von der SPÖ und vom Herrn Präsidenten Verzetnitsch, dann muss ich dir sagen, dass diese Vorschläge von uns schon gekommen sind. Herr Minister Haupt hat sich im Plenum am 25. März 2004 bei Kolle­gen Verzetnitsch und bei mir für die Vorschläge bedankt, die gekommen sind. (Abg. Gradwohl: Hört, hört!)

Kollege Walch, das sollte man zur Kenntnis nehmen! Es sind Vorschläge von uns da, aber sie sind nicht angenommen worden. Und wir, die sozialdemokratische Fraktion, haben am 4. Dezember 2003 einen Entschließungsantrag zur Schwerarbeit einge­bracht, in dem wir auch Vorschläge gemacht haben. Der wurde am 9. Juni 2004 behandelt. Und, meine Damen und Herren, auf Antrag des Kollegen Walch wurde dieser Entschließungsantrag vertagt. Das zeigt ganz klar, wer für Schwerarbeit etwas übrig hat und wer nichts für Schwerarbeit übrig hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Diese Harmonisierung benachteiligt Arbeiterinnen und Arbeiter auf das allerschwerste. Diese Harmonisierung ist für diese Bevölkerungs­gruppe unfair, ungerecht und unsozial, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich werde Ihnen das anhand des Beispiels der Schwerarbeit begründen, worunter viele Arbeiterinnen und viele Arbeiter fallen könnten. Was sagt denn das Gesetz? 540 Bei­tragsmonate, Vollendung des 60. Lebensjahres und 180 Monate in einer Schwerarbeit, dann hat man Anspruch auf diese Schwerarbeiterregelung, so lautet der Gesetzestext, meine Damen und Herren. Dieser Gesetzestext kann jedoch nicht angewandt werden, denn es gibt noch keine Definition von Schwerarbeit, die dringend gebraucht wird, damit man endlich einmal sagen kann, was genau Schwerarbeit eigentlich ist. Hiezu hat Herr Minister Haupt am 10. Juni 2003 im Plenum gesagt: „Hier strebe ich nicht den Termin 1. Jänner 2007 an, sondern den 1. Jänner 2004 oder zumindest einen“ Termin „knapp danach“. – Wir haben mittlerweile Ende des Jahres 2004, aber eine Definition der Schwerarbeit, meine Damen und Herren, gibt es noch immer nicht.

Was es aber bereits gibt, ist eine Einschleifregelung zur Schwerarbeit, und die besagt, dass nur maximal 5 Prozent der Gesamtjahrespensionsantritte in die Schwer­arbeiter­pension gehen dürfen. Ich bringe Ihnen jetzt Vergleichszahlen, meine Damen und Herren. Bis September 2004 hat es 31 740 Pensionsantritte gegeben. Rechnet man davon 5 Prozent, dann kann man Folgendes feststellen: Würde diese Regelung schon gelten, dann könnten dieses Jahr 1 587 Menschen diese Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen. Und ich frage Sie, meine Damen und Herren, was dann mit dem 1 588. Menschen passiert, der Schwerarbeiter ist. Darf der nach dieser Einschleif­regelung die Schwerarbeiterregelung dann nicht mehr in Anspruch nehmen? Darauf


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