Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 104

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scheidend. Ab nun wird dem Parlament in regelmäßigen Abständen über die ganze sozioökonomische Entwicklung berichtet, damit dann auch zeitgerecht eine Neuaus­richtung oder eine Anpassung erfolgen kann. Das ist in Wahrheit die Qualität des APG, das ist in Wahrheit der neue Weg, den wir herzeigen können, den wir zum Wohle und im Interesse der Bürgerschaft, im Besonderen aber der jungen Menschen in unserem Land Österreich mittragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm.

 


13.14

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt einige Runden hinter uns gebracht, in denen naturgemäß sehr allgemein diskutiert wurde. Jetzt möchte ich doch nicht verabsäumen, Sie mit ein paar Spezifika dieses Änderungsantrages, den Sie heute in der Nacht eingebracht haben, zu kon­frontieren und daraus bestimmte Schlussfolgerungen zu ziehen.

Bis gestern war es tatsächlich so, dass sich in diesem von Ihnen jetzt dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegten Gesetz, dem Pensionsharmonisierungsgesetz, durch die Methode der Parallelrechnung auch die Verluste der Zukunft im alten System und das neue System durch die lebenszeitliche Durchrechnung und die anteilige Aufrechnung oder Ermittlung der Pension auswirken, was bedeutet hätte, dass sich die Nachteile des alten und die Nachteile des neuen Systems unter Umständen kreuzen. In Ihren Augen kreuzen sich nur die Nachteile des alten Systems mit den Vorteilen des neuen, aber das ist vor allem bei den Beamten eine andere Sache, weil das neue System den Beamten tatsächlich niedrigere Bezüge bringt.

Wenn es bei den Beamten so geblieben wäre, wie bis gestern in der Nacht vorge­sehen, dann hätten Beamte, und zwar abhängig von ihrem Einkommen, bedeutende Verluste erlitten. Jetzt haben Sie, weil Sie gewusst haben, dass Sie sonst vor allem bei den Beamten ein verfassungsrechtliches Problem bekommen, für die Beamten eine echte Stichtagsregelung mit 31. Dezember 2004 eingeführt. Gut, aber wo ist die Stich­tagsregelung für die BezieherInnen von ASVG-, GSVG- und BSVG-Pensionen? – Was nicken Sie da, Herr Kollege Grillitsch? Die gibt es nicht, diese echte Stichtagsregelung! (Abg. Neudeck: Wir werden uns doch wohl noch bewegen dürfen!) Nach wie vor bleibt es dabei, dass bei den BezieherInnen einer ASVG-, GSVG- und BSVG-Pension auch die Verluste, die sie bis zu ihrem Pensionsstichtag im alten System erleiden würden, obwohl sie gar nicht mehr drinnen sind, in die Pensionsbemessung eingehen. Das bedeutet, dass die Sozialversicherten diese Verluste auch in die Zukunft mitnehmen. Für sie bleibt es bei den Verlusten. Und es wird die Frauen im neuen System in der Regel auch erwischen, wenn sie nicht tolle Kindererziehungszeiten für vier, fünf, sechs oder sieben Kinder zusammenbringen.

Was ist das Resümee daraus? – Sie haben in der Nacht vor der Beschlussfassung einen ganz, ganz wesentlichen Teil dieses neuen Gesetzes geändert. Wahrscheinlich einseitig zu Gunsten einer einzigen Gruppe, der Beamten, weil Sie wissen, dass Sie sonst verfassungsrechtliche Probleme bekommen hätten. Wir haben Sie darauf hinge­wiesen. Was war Ihre Reaktion? Für eine Gruppe machen Sie es, die anderen aber beißen die Hunde. Es bleibt dabei: Keine Stichtagsregelung, keine Sicherung erwor­bener Ansprüche für alle in den Sozialversicherungspensionen, sondern nur für eine Gruppe.

Zur nächsten Gruppe, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Politikern und Politikerinnen. Man könnte sagen – und diese Schlussfolgerung ziehe ich jetzt, und ich


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