Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 51

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Beispiel dafür angeführt: Zurzeit ist eine Funkstreifenbesatzung sieben bis zwölf Dienstvorgesetzten unterstellt. Nach dem neuen Gesetz wird es eben nur noch eine Kommandostruktur geben, der diese Funkstreifenbesatzung unterstellt ist.

Jetzt zum Beispiel ist ein eingeteilter Beamter dem Kommando, dem Abteilungskom­mando, dem Kontrollinspektor, dem Zentralinspektor und bei der Behörde noch dem Journalbeamten unterstellt. In Zukunft wird es nur noch das Inspektionskommando, den Stadtkommandanten und den Landespolizeidirektor geben. – Eine Vereinfachung, die durchaus zu begrüßen ist und die es auch ermöglicht, die Verwaltungsabläufe ein­facher zu gestalten!

Im Ausschuss hat Herr Abgeordneter Pendl, der sich heute wahrscheinlich noch zu Wort melden wird, beklagt, die Mitarbeiter seien wegen des Sicherheitspolizeigesetzes verunsichert. – Da möchte ich schon auch einen Vorwurf gegen Sie richten: Sie von der SPÖ haben ja insbesondere im Personalvertretungswahlkampf keine Gelegenheit ausgelassen, um die Unsicherheit zu erhöhen. Sie haben beispielsweise Flugblätter herausgegeben, wonach der Innenminister ein zweites Plandienstwochenende planen soll. – Das stimmt überhaupt nicht! Ich habe selbst mit dem Innenminister gesprochen. Ich habe mir von ihm zusichern lassen, dass es dieses zweite Plandienstwochenende nicht geben wird. Aber Sie haben das bereits als das zukünftige Ziel des Ministers dar­gestellt.

Tatsächlich ist es so, dass 70 Prozent der Sicherheitswachebeamten für diese Zu­sammenlegung sind, weil jeder davon überzeugt ist, dass bei weniger Verwaltung mehr Effizienz und somit auch eine bessere Kriminalitätsbekämpfung erreicht werden kön­nen.

Noch ein paar Worte zu den anderen wichtigen Themen im Sicherheitspolizeigesetz.

Zunächst zu den videoüberwachten Zonen und den Schutzzonen. Zu den Schutzzonen muss ich sagen, ich war eigentlich weniger empört als vielmehr betroffen über die Kri­tik, die Herr Abgeordneter Pilz gerade eben angeführt hat. Er hat nämlich behauptet, diese Schutzzonen wären ein Unfug. (Abg. Öllinger – zustimmend nickend –: Ja!) Herr Öllinger nickt dazu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer heute mit Schuldirektoren, mit Eltern spricht, hört immer wieder: Die Polizei kommt, die Funkstreife fährt vor, aber sie kann nichts tun. – Sie kann auch nichts tun, wenn sie nicht jemanden direkt beim Drogen­dealen erwischt, wenn sie nicht sieht, wie Kugerln übergeben werden, Geld übergeben wird. (Abg. Öllinger: Es gibt Schutzzonen gegen Prostitution, die nützen überhaupt nichts!) Durch die Schaffung der Schutzzonen können in Zukunft Personen, die ver­dächtig sind, weggewiesen werden. Angesichts dessen von Unfug zu reden, heißt, dass das Problem nicht richtig erkannt oder nicht ernst genommen wird. Für Sie ist der Drogenhandel offensichtlich ein Kavaliersdelikt, Herr Abgeordneter Pilz! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Reheis: Das ist ein Ordnungsruf! So eine Unter­stellung! – Abg. Mag. Wurm: Das ist ein Ordnungsruf!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten uns doch wirklich darin einig sein, dass Kinder und Jugendliche vor Drogendealern geschützt werden müssen, und zwar mit allen Mitteln, die es nur gibt! Gerade mit der Schutzzone kann man präventiv etwas machen. Wir wollen verhindern, dass die Jugendlichen abhängig werden, und daher für eine gute Prävention sorgen. Überdenken Sie daher noch einmal Ihre ablehnende Hal­tung und stimmen Sie dem Sicherheitspolizeigesetz zu! Ziehen Sie mit uns an einem Strang! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.52

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Bevor der Herr Bundesminis­ter, der sich zu Wort gemeldet hat, zu uns spricht, möchte ich im Namen von Ihnen


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