geschieht! Sie werden aber auch oft von außen verantwortlich dafür gemacht, indem „Erklärungen“ für das gewalttätige Verhalten des Mannes gesucht werden, so beispielsweise: Sie ist eine schlechte Hausfrau! Sie kann mit dem Geld nicht umgehen! – und so weiter.
Aus Studien wissen wir, dass jede fünfte Frau, die in einer Beziehung lebt, Gewalt erlebt hat, und die Tendenz ist da leider steigend. Interventionsstellen wissen von den unterschiedlichsten Lebens- und Beziehungserlebnissen zu berichten. Allen Schicksalen gemeinsam ist, dass die Frauen sehr lange geschwiegen haben.
Interventionsstellen sind daher zu sehr wichtigen Einrichtungen geworden; wir brauchen solche, und zwar flächendeckend. Finanziell dürfen sie auch keinesfalls ausgehungert werden! Daher, Herr Bundesminister Strasser, daher Frau Bundesministerin Miklautsch: Sie sollten gemeinsam mit der Frauenministerin danach trachten, dass ein solches finanzielles Aushungern nicht passiert! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren! Vom Gesetz her gibt es jetzt Gott sei Dank die nötigen Voraussetzungen: die Wegweisung, das Betretungsverbot und eine zentrale Gewaltschutzdatei. Gewalt in der Familie ist keine Privatsache, sondern Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit! Deshalb begrüße ich sehr, dass dieser Teil heute im Sicherheitspolizeigesetz beschlossen wird. Wichtig dabei ist, dass in einer zentralen Gewaltschutzdatei alle Personen registriert werden, die mit diesem Gesetz in Konflikt geraten. Dadurch können die Sicherheitsbehörden klar erkennen, wer welche Delikte verübt hat und welche Maßnahmen verhängt werden sollen.
Obwohl sich immer mehr Frauen bei Problemen an Opferschutzeinrichtungen wenden, ist es unser aller Pflicht und Aufgabe, zu helfen – anstatt wegzuschauen! Als ehemalige Mitarbeiterin einer Frauenberatungsstelle, die unter anderem auch mit Morddrohungen von gewalttätigen Männern konfrontiert war, weiß ich nur allzu gut, meine Damen und Herren, wovon ich spreche!
Helfen bedeutet aber auch, gewalttätigen Männern zu helfen, aus ihrer Ohnmacht herauszukommen. Ich hoffe daher sehr, dass dieses Gesetz im Endeffekt dazu beitragen wird, die Gewalt in der Familie zu reduzieren. (Beifall bei der SPÖ.)
13.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.11
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, weil ich zu diesem Thema eine enge Beziehung habe, eine, die für mich fast historische Bedeutung hat, und ich werde auch begründen, warum dem so ist.
Vor mehr als zehn Jahren bin ich in die Politik gekommen, und zwar in den Grazer Gemeinderat, zusammen mit Kollegem Miedl; wir waren damals die neuen Gemeinderäte. Kollege Miedl war Sicherheitssprecher im Grazer Gemeinderat. Ich war also auch im Gemeinderat und hatte dann die Ehre, in die Stadtregierung entsandt zu werden.
Jedenfalls, allein was Graz betrifft: Es gab – ich habe es nicht nachgezählt, da nicht recherchiert – sicherlich mehr als 50 Anträge, die sich genau mit diesem Thema befasst haben. Parallel dazu hat damals die freiheitliche Oppositionspartei hier im Parlament, und zwar unter Jörg Haider und Klubobmann Scheibner, viele, viele Anträge