Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 221

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Normverbrauchsabgabe wäre tatsächlich eine solche. Ihrem Namen nach weist sie schon darauf hin, dass der Flottenpark entsprechend umgestellt werden könnte.

Jetzt am Schluss kann ich noch ankündigen, dass wir noch einen diesbezüglichen Ent­schließungsantrag einbringen werden, in welchem die Grünen ihrer Meinung Ausdruck verleihen, dass natürlich selbstverständlich bei Bussen, aber erst recht bei Lkw genau das gleiche Prinzip greifen sollte. Betreffend diesen Bereich halten Sie sich mehr oder weniger nobel zurück. Wir bedauern das, denn dort wäre eigentlich das Gros an diesen Partikeln via Filter einzufangen und nicht bloß bei der PKW-Flotte. Das gilt natürlich auch für die anderen motorisierten Fahrzeuge, etwa für Pistenraupen et cetera, auch bei diesen könnte man überall ähnliche Dinge ansetzen.

Das gilt im Übrigen ebenso für den Mineralsteuerbereich, in dem es um die Beimi­schung von Kraftstoffen geht. Es wäre sinnvoller, zum Beispiel bestimmte Geräte ge­rade dort ganz konzentriert ausschließlich mit diesen biogenen Treibstoffen auszustat­ten, wo die Natur sehr bedroht ist. Das ist technologisch schon möglich. All das tun Sie aber nicht, sondern Sie begnügen sich einmal mit diesen Beimengungsgeschichten.

Dazu sagen wir: Okay, das ist auch gut, aber grosso modo werden wir die Probleme mit diesen sehr, sehr kleinen Schritten nicht lösen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.07

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


21.08

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Abgabenände­rungsgesetz beinhaltet 20 Gesetzesänderungen, die, wie meine Vorredner schon ge­sagt haben, einerseits EU-bedingt sind, andererseits praktikablere Lösungen für die steuerliche Behandlung bieten.

Es geht – um drei Beispiele herauszugreifen – beim Einkommensteuergesetz darum, dass die Betriebsaufgabe erleichtert wird. Wir wissen, dass es in der Vergangenheit auf diesem Gebiet sehr grobe Mängel gegeben hat und viele Unternehmer nicht wuss­ten, wie sie ihr Unternehmen auflösen sollen. Es geht auch um die Lohnberechnung, also die Lohnkontoführung im Ausland. Und es geht bei der Kommunalsteuer-Berechnung beispielsweise darum, dass die ÖBB als ganzes Unternehmen die Kom­munalsteuer berechnen können und diese Kommunalsteuer dann auf die einzelnen betroffenen Gemeinden aufgeteilt wird.

Im Neugründungsförderungsgesetz geht es auch darum, dass Unternehmensleitungen, also Beteiligte, erst nach zwei Jahren wieder als Beteiligte im Unternehmen beschäftigt werden können.

In Summe sind das Gesetzesänderungen, die notwendig sind und auch eine Erleichte­rung in der Steuerbehandlung darstellen.

Ich möchte aber, weil der Herr Finanzminister heute schon so gelobt wurde, auch eine aktuelle Diskussion einbringen, die jetzt in den Zeitungen sehr oft angesprochen wur­de, nämlich die Besteuerung des Trinkgeldes. Wie Sie wissen, hält sich meine Sympa­thie betreffend Ihr Ansinnen in diese Richtung in Grenzen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass wir auf diese Art und Weise die Dienstleis­tungsqualität in Österreich aufrechterhalten können, vor allem auch im wichtigen Be­reich des Tourismus, wo vor allem auch die kleinsten und kleinen Einkommensbezie-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite