deskanzler
auf Vorschlag des Aufsichtsrates für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren“.
5. In
Z 27 wird in § 6 Abs. 1 die Formulierung „Für eine angemessene
Vertretung der Frauen ist Sorge zu tragen“ ersetzt durch: „Bei der Bestellung
der Projektkommission ist darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der
Mitglieder (inklusive Ersatzmitglieder) Frauen sind“.
Begründung:
Zu Punkt
1 und 2: Da der Österreichische Filmrat als Expertengremium konzipiert ist,
soll auch ein Vertreter der beteiligten Interessensorganisationen des
österreichischen Filmwesens den Vorsitz führen. Darüber hinaus sollen die im
Filmrat vertretenen Interessensorganisationen die Möglichkeit erhalten, eine
Sitzung des Filmrates einberufen zu können.
Zu Punkt
3: Die Möglichkeit, Entscheidungen des Aufsichtsrates künftig auch in Form von
Rundlaufbeschlüssen zu treffen, soll entfallen.
Zu Punkt
4: Die Novelle sieht in mehreren Punkten eine Aufwertung der Rolle des Direktors
des Filminstituts und eine Ausweitung seiner Kompetenzen vor. Durch die Änderungen
soll eine ausgewogenere Balancierung der Kompetenzen des Aufsichtsrates und des
Direktors des Filminstituts hergestellt werden. Da vorgesehen ist, dass der
Direktor künftig über ein Stimmrecht in der Projektkommission verfügt, soll das
Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Projektkommission beim Aufsichtsrat
liegen.
Zu Punkt
5: Das Ziel, in der Projektkommission eine angemessene Vertretung von Frauen zu
haben, soll mit dieser Bestimmung präzisiert werden.
*****
Meine Damen und
Herren von den Regierungsfraktionen! Sie sind herzlich eingeladen, diesen
Abänderungsantrag zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und
den Grünen.)
0.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der
Abgeordneten Christine Muttonen, Wolfgang Zinggl und KollegInnen ist ausreichend
unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als nächste
Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann zu Wort gemeldet. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.15
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Zum
Filmförderungsgesetz: gut Ding braucht Weile, und wir begrüßen es sehr, dass
das nun auf dem Tisch liegt. Es war lange ein Wunsch der Filmschaffenden, und
wir freuen uns, dass in diesem Filmförderungsgesetz auf die Filmschaffenden
wirklich viel Rücksicht genommen wird und von ihnen viel eingeflossen ist, zum
Beispiel, dass zum ersten Mal wieder die Förderung von Kinder- und Jugendfilmen
möglich ist.
Herr
Staatssekretär! Es ist für uns auch besonders wichtig, dass das Konzept für
Drehbucherstellungen nun in diesem Gesetz enthalten ist, ebenso ein
entsprechendes Marketinggesetz.