Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 212

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2. dem Justizausschuss des Nationalrates bis zum Ende des Jahres 2005 einen Bericht über die Ergebnisse der Prüfung dieser Materie vorzulegen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin von der Regie­rungsbank aus zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Miklautsch. – Bitte.

 


19.34

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ganz generell möchte ich an­merken, dass ich persönlich sehr froh darüber bin, dass wir diese Regelung nunmehr wirklich ausverhandelt haben. Ich darf als bekannt voraussetzen, dass diese Regelung auf einem Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1999 basiert, wo es eine ein­stimmige Entschließung gegeben hat – und es nunmehr gelungen ist, einvernehmlich mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Regelung herbeizuführen, die sicherlich sehr vielen Menschen, vor allem Paaren, die ungewollt kinderlos geblie­ben sind, die Erfüllung ihres Kinderwunsches ermöglicht.

Zu den Ausführungen meiner Vorrednerin darf ich sagen, dass es durch diese Ände­rung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu keiner Benachteiligung von lesbischen Frauen gekommen ist. Die Bestimmung mit dem Lebensgefährten war bereits vor dieser Novelle, die damit überhaupt nichts zu tun hatte, im Gesetzestext genauso ent­halten, wie sie jetzt enthalten ist. Ich wollte das nur kurz anführen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


19.35

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Bundesministerin! Das sehe ich nicht so oder nicht ganz so. Selbstverständlich gibt es die Diskriminierung von les­bischen Frauen ... (Bundesministerin Mag. Miklautsch: Aber nicht durch diese Ände­rung! Das wollte ich sagen!) Nicht durch diese Änderung, sondern diese besteht seit dem Fortpflanzungsmedizingesetz 1992. Ich habe nämlich schon damals mit Frau Ministerin Dohnal diese Debatte geführt. Es gab interessante und lange und sehr präzis geführte Verhandlungen über das Fortpflanzungsmedizingesetz. Sie besteht seit damals, und es gibt schon zahlreiche Bestrebungen, das zu ändern.

Wenn das Fortpflanzungsmedizingesetz novelliert wird, wäre es ein guter Anlass, eine Diskriminierung, die in diese Richtung geht, zu beseitigen. Wir haben uns in den Vor­besprechungen und dann im Ausschuss darauf geeinigt, dass es ein nicht ziel­führendes Unterfangen ist, einen Abänderungsantrag zu stellen, der abgelehnt wird. Wir hoffen aber auf Grund des Entschließungsantrages, den die Opposition heute angekündigt eingebracht hat, nicht nur auf Ihr persönliches Verständnis, sondern auch auf die Zustimmung der beiden anderen Fraktionen. Er ist auch so ausgerichtet, dass es bis Ende 2005 wahrlich mehr als genug Zeit gibt, um politische Verhandlungen zu führen und Lösungen, die wirklich im Detail dann auch passen, zu finden.

Ich bitte jetzt nicht Sie, Frau Minister, um Unterstützung, denn Sie dürfen ohnehin nicht mitstimmen, sondern ich bitte die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ und der ÖVP um Unterstützung, um diesem Punkt durch einen Entschließungsantrag einmal auf die Sprünge zu helfen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

19.37

 


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