Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 213

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


19.37

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Schon beim Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 1998 war abzusehen, dass innerhalb relativ kurzer Zeit eine Novellierung notwendig sein wird, denn gerade im Bereich der Reproduktionsmedizin gibt es so rasante Fortschritte, dass eben ununterbrochen eine Anpassung notwendig ist. Dann hat es diesen Vier-Par­teien-Entschließungsantrag gegeben. Deshalb sind wir uns heute auch alle einig über den Inhalt, wobei als Hauptpunkt die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist einer befruchteten Eizelle auf zehn Jahre festgesetzt wurde. Das ist auch von Experten als gute Lösung empfunden worden.

Wie meine Vorrednerinnen schon angeschnitten haben, regelt der Entwurf Verschie­denes nicht, auch nicht einige brisante, brandheiße Themen, wie beispielsweise das Klonen oder die Präimplantationsdiagnostik. Wir werden uns auch über die weiteren heute aufgeworfenen Themen noch eingehend unterhalten müssen. Es ist gut, wie ich meine, dass wir diesen ersten Schritt jetzt gesetzt haben. Meine Fraktion wird dem zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.39

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 678 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig der Fall und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend die mögliche Benachteiligung von ohne PartnerInnen lebenden Frauen und lesbischen Partnerin­nenschaften im Fortpflanzungsmedizingesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

29. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (679 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfe­gesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (Strafprozessnovelle 2005) (742 d.B.)

 


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