Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 218

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die ganzen aufgezählten Gesetze in 743 der Beilagen wie folgt geändert werden:

1. Die Einleitung zu Artikel I soll lauten:

Das Strafgesetzbuch, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt 136/2004, wird wie folgt geändert:

2. In Artikel II Änderungen und auch in Punkt 3, Artikel V, das In-Kraft-Treten, wo nach den Worten „Artikel IV“ das Wort „tritt“ eingefügt wird.

*****

(Abg. Schieder: Das ist aber keine Verlesung! – Abg. Silhavy: Was heißt das alles?)

Dabei geht es um technische und redaktionelle Änderungen, die ich schriftlich vorlege und bitte mit in Verhandlung zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.54

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Ledolter vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. (Abg. Schieder: Das war aber keine Verlesung, Herr Präsident! Herr Präsident, kommt in diesem Antrag wirklich „und so weiter und so fort“ vor? Kommt da vor: „Und da werden mehrere Paragraphen ...“?) – Herr Abgeordneter Schieder, Sie haben Recht. Ich werde das zurückweisen – und ein nachfolgender Redner wird sicherlich den Antrag beziehungsweise die Begründung wörtlich verlesen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


19.55

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Ledolter, Sie haben vollkommen Recht: Viele Firmen, viele Unternehmen in Österreich befinden sich in einem Überlebenskampf – und hätten sich daher eine andere Regelung erwartet. Ich denke in diesem Zusammenhang insbesondere an die Frächter, die sich derzeit mit der Konkurrenz aus den neuen EU-Mitgliedsländern herumschlagen müssen, wobei von diesen derartige Standards, wie wir sie in Mitteleuropa haben, nicht eingehalten werden und wo es auch organisierten Sozial- und Steuerbetrug gibt.

Es gibt eine Petition, die ich gemeinsam mit der Gewerkschaft HTV eingebracht habe, eine Petition, in der wir genau unsere Forderungen beschrieben und auf die Probleme hingewiesen haben. Wir wollten eine Regelung haben, einen Strafrechtstatbestand Sozialbetrug, und zwar ähnlich, wie das in Deutschland der Fall ist. – Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, ist Ihnen jedoch hiemit nicht gelungen!

Wenn man sich diese Regelung insgesamt ansieht, muss man sagen: Sie wird in vielen Bereichen wirkungslos bleiben! Diese Regelung wird im Baubereich vielleicht in kleinen Bereichen, aber nicht bei den Scheinfirmen etwas bringen. Nichts wird das jedenfalls bringen im Sozialbereich, wo wir mit organisiertem Sozial- und Finanzbetrug konfrontiert sind! Nichts bringen wird das auch im Bereich der Frächter!

 


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