20.04
Abgeordnete
Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Kollege Walch, du
hast gemeint, man sollte einen Beitrag leisten. Das, was hier heute von den
Regierungsparteien vorgelegt wird, was Sozialbetrugsahndung anlangt, was
vielleicht auch Mittel und Instrumente schaffen sollte, Frächterskandale zu
verhindern oder zu ahnden, bitte, das ist kein Beitrag, das ist sozusagen genau
das Gegenteil. Das ist geradezu eine Einladung zu diesen Delikten, insbesondere,
was die Regelungen für den Frächterskandal anlangt. Es gab da massive Vorfälle!
Denken Sie daran: Grad, Augustin, Kralowetz. – Das ist alles versandet,
verschleppt worden. Die Grünen haben das aufgedeckt, aber Minister Bartenstein
war da relativ schnell unterwegs, um das irgendwie wieder ein bisschen in den
Hintergrund zu drängen, und Kollege Stummvoll hat auch seinen Beitrag dazu geleistet.
(Abg. Dr. Jarolim: Jetzt ist der Walch mit dabei!)
Was heute vorliegt – anstatt jetzt endlich bei den Frächterskandalen wirkungsvoll ans Werk zu gehen, zum Schutz der einheimischen Transportwirtschaft, zum Schutz des Transportgewerbes mit lokalem Hintergrund, zum Schutz auch unserer lokalen Speditionen –, das ist ja Spott und Hohn. Ich meine, gerade Ihre Klientel muss sich aufregen darüber, was Sie hier beschließen. Wenn man es sich konkret anschaut: Tätige Reue ist möglich – bis zur letzten Stunde des Verfahrens! Da greifen sich doch alle Juristen an den Kopf! Das kann doch unmöglich präventiv wirken.
Oder auf der anderen Seite: Schwarzarbeiter
im Frachtgewerbe können angemeldet werden – bis zum Ende des Arbeitstages!
Was ist denn das „Ende des Arbeitstages“? – 23 Uhr! Wie soll denn
der jemals bestraft werden für diese illegale Tätigkeit, der er nachgeht? Wie
wollen Sie mit dieser Gesetzesvorlage mehr oder weniger das Sozialdumping auf
der Straße hintanstellen? Wie wollen Sie dem Einhalt gebieten? Das ist ja nur
Spott und Hohn! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. –
Abg. Mag. Ikrath: Das ist eine Ahnungslosigkeit!)
Ich habe mich selten aufgeregt über eine Gesetzesvorlage, aber diese muss massiv bekämpft werden! Und Sie werden sehen, die Bevölkerung und auch das einheimische Gewerbe werden Sie noch in die Pflicht nehmen, und das wird dann sicherlich anders geregelt werden müssen.
Frau Ministerin! Es ist wirklich eine Schande, was Sie da unterschreiben! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Ikrath: Das war ja wirklich sehr peinlich! Vom Max Walch ein bisschen unterrichten lassen in der Praxis!)
20.06
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Steindl zu Wort. – Bitte.
20.06
Abgeordneter Konrad
Steindl (ÖVP): Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr verehrte Frau Kollegin Moser, das
war schon sehr überzogen, was Sie jetzt zum Besten gegeben haben. Tatsächlich
ist es so, dass das Sozialbetrugsgesetz, das wir heute beschließen, wirklich
ausreichend Strafbestimmungen vorsieht. Es kann nicht sein, dass wir generell
alle Unternehmer kriminalisieren (Abg. Mag. Johann Maier: Wenn
sie Sozialbetrug begehen, dann ja! Dann müssen sie verurteilt werden!),
denn es gibt ja auch Interpretationsunterschiede bei Arbeitsrechten, bei kollektivvertraglichen
Regelungen und so weiter. Ich muss dazusagen, dass nur ein sehr kleiner Teil
kriminell tätig wird, aber der überwiegende Teil völlig korrekt seine Beiträge
zu den sozialen Sicherungssystemen leistet. Das sei hier auch einmal vermerkt.
(Beifall bei der ÖVP.)