Beginn der Sitzung: 10.30 Uhr
Vorsitzende:
Präsident
Dr. Andreas Khol, Zweite
Präsidentin Mag. Barbara Prammer.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Die 92. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.
Ich darf die Damen und Herren im Hohen Haus
sehr herzlich begrüßen. Besonders begrüße ich den Herrn Landeshauptmann von
Niederösterreich Erwin Pröll und den Präsidenten des Niederösterreichischen
Landtages Edmund Freibauer. Herzlich willkommen, meine Herren! (Allgemeiner
Beifall.)
Die Amtlichen Protokolle der 89. Sitzung vom 9. und 10. Dezember sowie der 90. und 91. Sitzung vom 10. Dezember 2004 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Lentsch, Dr. Spindelegger, Heinisch-Hosek, Wimmer und Dr. Bleckmann.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Dr. Andreas Khol: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser wird durch Staatssekretär Dr. Alfred Finz vertreten.
Einlauf
Präsident Dr. Andreas Khol: Ferner liegt mir ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers mit folgendem Wortlaut vor:
„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 22. Dezember 2004, GZ 3000.000/4-BEV/2004, den Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter von der gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 Bundes-Verfassungsgesetz ausgesprochenen Betrauung mit der Leitung des Bundesministeriums für Inneres enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz Frau Liese Prokop zur Bundesministerin für Inneres ernannt.“
Ich begrüße Frau Bundesministerin Liese
Prokop respektvoll im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
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Der Herr Bundeskanzler hat seine Absicht bekannt gegeben, eine Erklärung gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung abzugeben.
Es liegt ein Verlangen von fünf Abgeordneten vor, über diese Erklärung gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung sogleich eine Debatte durchzuführen.