Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 167

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen damit zur Debatte.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.10

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürger­initiativen beinhaltet zehn Kenntnisnahmen und zehn Zuweisungen, und ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Jahre 2004 lediglich drei – drei! – Ausschusssitzungen hatten, und das finde ich, ehrlich gesagt, verdammt wenig. Wenn wir daran denken, wie viele Ausschusswochen wir im Jahr haben, uns aber nur dreimal zu einer Sitzung zusammenfinden können, dann ist das wirklich ein ganz schlechtes Zeugnis.

Aber ich möchte auch dazusagen, dass es nicht an der Frau Vorsitzenden liegt, dass wir keine Termine zustande gebracht haben, sondern dass es an den Regierungspar­teien liegt, die immer und immer wieder Ausreden hatten, warum sie keine Zeit haben, warum wir keinen Ausschuss einberufen können et cetera, et cetera. Das hat die Arbeit des Ausschusses sicher nicht erleichtert, und das hat auch, sage ich einmal, die Belebung des Ausschusses nicht erleichtert, denn mit drei Sitzungen in zwölf Monaten ist einfach nur sehr wenig zu machen. Und man braucht auch nicht zu glauben, dass da eine gute inhaltliche Diskussion stattfinden kann. So ist es ganz einfach.

Wir hatten im Petitionsausschuss auch die VolksanwältInnen eingeladen. Dass wir diese Möglichkeit haben und das machen, finde ich sehr gut. Ich glaube, dass wir die Volksanwaltschaft im Petitionsausschuss und bei den Stellungnahmen viel öfter mit einbeziehen müssten, und ich glaube – und das haben wir auch im Petitionsausschuss bereits besprochen –, dass einfach auch die Möglichkeit der Volksanwaltschaft, auf gewisse Veränderungen oder auf Gesetzesmaterien, die schon längst überfällig sind, Einfluss zu nehmen, verbessert werden muss. – Das jetzt nur zum Groben.

Jetzt zu den Petitionen und Bürgerinitiativen. – Es ist schon sehr bezeichnend, dass, wenn es um Anträge der Grünen geht, diese dann in der Regel nicht in dem Sinne, wie die Grünen sich das vorstellen, behandelt werden, sondern da gibt es dann schlicht und einfach eine Kenntnisnahme – und der Fall hat sich erledigt. Mein Kollege Pirkl­huber wird auf diesen Bereich noch näher eingehen.

Wirklich bezeichnend ist, dass gerade die Interessen der Kürbisbauern – um nur ein Beispiel zu erwähnen – ganz einfach vom Tisch gewischt werden, so, als gäbe es diese Problematik nicht oder als wäre ohnehin alles in Butter. Das wird quasi nach dem Motto behandelt: Warum machen sie sich denn überhaupt die Arbeit, dass sie da Petiti­onen und Bürgerinitiativen einbringen? Es doch überhaupt nicht notwendig! Wir tun doch ohnehin alles für sie! Sie sollten sich eigentlich nicht aufregen, denn noch besser als jetzt kann es ihnen ohnedies nicht gehen! – Ich denke, das haben sich die Bürger­initiativen und Petitionen nicht verdient. (Beifall bei den Grünen.)

Bürgerinitiativen und Petitionen sind dazu da, dass die Probleme der Bevölkerung, die ins Parlament hereingetragen werden, wirklich aufgenommen und fair behandelt wer­den. Und unter fairer Behandlung verstehe ich sicher alles andere als die Zuweisung an irgendeinen Ausschuss, wo sie dann jahrelange in der Gegend herumkugeln, oder dass man selbst davon gleich Abstand nimmt.

 


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