Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 169

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Frau Abgeordnete Haidlmayr, wenn Sie hier kritisieren, dass wir wenige Stellungnah­men zulassen, dann möchte ich Ihnen sagen, dass wir, glaube ich, schon sehr groß­zügig sind und uns bemühen, so weit wie möglich die verschiedensten Stellungnahmen von den einzelnen Institutionen zu bekommen, um eben deren Meinung zu hören. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich bedanke mich bei diesen Institutionen ganz besonders für die hervorragende Arbeit.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bevor ich nun auf die inhaltlichen Themen des Ausschusses gesondert eingehe, möchte ich auch auf die gute Zusammenarbeit der Fraktionen im Ausschuss hinweisen. Mit Petitionen und Bürgerinitiativen an das Parlament hat jeder Bürger/jede Bürgerin die Möglichkeit, sich direkt mit seinen/ihren Anliegen an den Gesetzgeber zu wenden. Ich freue mich, dass es diese Möglichkeit, die ein wertvolles Mittel der direkten Demokratie darstellt, gibt und dass sie auch in Anspruch genommen wird. Ich kann versichern, dass jedes Anliegen ernst genommen wird, auch wenn die Opposition teilweise andere Behauptungen aufstellt, wie gerade vorhin.

Wir haben uns auch schon oft anhören müssen, dass die Anliegen einfach durch Kenntnisnahme enderledigt werden. Das ist schon richtig, aber nur dann, wenn ein Thema bereits in einem Ausschuss behandelt wird beziehungsweise bereits eine Lösung gefunden wurde. Für mich ist klar, dass die Themen, die die Bevölkerung bewegen, bearbeitet und entsprechend weitergeleitet werden müssen. Und ich möchte auch sagen, dass wir jedes Anliegen fair behandeln.

Eine Errungenschaft in puncto Bürgernähe des Ausschusses war im Jahre 2004 eine Intensivierung der Kooperation mit den Volksanwälten. Zu den Ausschusssitzungen kommt je einer der drei Volksanwälte. In der letzten Sitzung war dies Herr Volksanwalt Dr. Peter Kostelka. Wie bereits vor ihm Rosemarie Bauer, die als Erste an einem Ausschuss teilgenommen hat, hat uns Volksanwalt Kostelka auf die Probleme der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen und Interessantes aus seinem Tätigkeitsbereich berichtet. Besonders eingegangen ist er dabei auf die Anzahl der Menschenrechtsver­letzungen. Die Kooperation zwischen Volksanwaltschaft und dem Ausschuss für Petiti­onen und Bürgerinitiativen ist meiner Ansicht nach sehr wichtig, weil es leichter ist, gemeinsam Mängel ausfindig zu machen und Lösungen zu suchen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dies ist meiner Ansicht nach eine wesent­liche Aufwertung des Ausschusses.

Da meine Redezeit bereits zu Ende geht, möchte ich nur noch sagen, dass wir im Interesse der österreichischen Bürgerinnen und Bürger sehr engagiert im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen arbeiten, und ich bin davon überzeugt, dass das auch in Zukunft so sein wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der Freiheitlichen.)

17.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Rest-Hinter­seer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.20

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte meinen Redebeitrag in zwei Teile teilen, zunächst in einen eher sachlichen zum Thema jener Petition, die wir, Herr Kollege Pirklhuber und ich, eingebracht haben, nämlich zum Thema Milch-Petition, zu dem eine lange Stellung­nahme des Ministeriums vorliegt, in dem eine andere faktische Darstellung vorkommt als jene, die bei uns in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung drinsteht. Das erscheint mir sehr sonderbar.

 


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