Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 248

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Brader ans Rednerpult. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.01

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Studierende sind hart arbeitende junge Menschen, die in den meisten Fällen berufstätig sind, um sich ihr Studium auch finanzieren zu können. Es ist daher, glaube ich, recht und billig, diesen Menschen durch finanzielle Beihilfen unter die Arme zu greifen, damit sie sich intensiv auf ihre Ausbildung konzent­rieren können.

Das Studienförderungsgesetz sieht nun vor, dass am Beginn des Studiums Studien­beihilfe ausbezahlt wird, die zurückzuzahlen ist, wenn ein gewisses Mindestmaß an Studienleistungen fehlt. Diese Regelung ist auch notwendig und soll in dieser Form auch beibehalten werden. Abzuändern ist hingegen die Verlängerung der Anspruchs­dauer für den Bezug der Studienbeihilfe wegen Vorliegens wichtiger Gründe, wie etwa ein weiterführendes oder bereits parallel begonnenes zweites Magister- oder Dokto­ratsstudium.

Ich glaube, dass das die Flexibilität erhöht und man damit den Studierenden wirklich entgegenkommt, und ich glaube auch, dass man das weiterführende Studium zeitge­recht nach Abschluss des vorangegangenen Studiums – beim Magisterstudium binnen 18 Monaten und beim Doktoratsstudium binnen 12 Monaten – aufnehmen kann.

Zusätzlich sieht die derzeit geltende Regelung vor, dass zwischen dem abgeschlosse­nen Grundstudium und dem weiterführenden Studium kein anderes Studium belegt werden darf, ohne zu differenzieren, ob dieses andere Studium bereits vor Abschluss des Grundstudiums betrieben wurde oder nicht – eine wenig zielführende Lösung, und ich glaube, dass das für die Studierenden kontraproduktiv war.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir brauchen diese Änderung, um den jungen Menschen wieder Barrieren wegzuräumen und Anreize zu geben, damit sie ihr Stu­dium erfolgreich beenden können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.03

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Auch er wünscht, 2 Minuten zu uns zu sprechen. – Bitte.

 


22.03

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gesagt, wir werden dieser Novelle des Studienförderungsgesetzes zustimmen. Nichtsdestotrotz möchte ich dar­auf hinweisen, dass es doch einige wesentliche Punkte gibt, die einer Verbesserung noch harren.

Das ist eben die Indexanpassung bei den Stipendien – die aktuelle Situation hat seit 1999 dazu geführt, dass die Stipendien wirklich real gesunken sind. Außerdem sollte die Anhebung der Altersgrenze beim Stipendienbezug, eventuell auf 35 Jahre, auch realisiert werden: Die Leute gehen später in Pension, sind sehr häufig gezwungen, auch länger zu studieren, weil sie nebenbei auch arbeiten. Es zieht sich sozusagen das Ganze etwas in die Länge, und daher sollte man auch da darauf reagieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.04

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Felzmann. 2 Minuten. – Bitte.

 


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