Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 60

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lassen, die uns zur Nummer eins in Europa gemacht hat (Ruf bei der SPÖ: Völliger Unsinn!), aber wir verkürzen die Verfahren zur Genehmigung dieser Projekte auf ein Maß, das es Österreich und den österreichischen Gemeinden, Regionen und Ländern weiterhin ermöglichen wird, sich um solche Veranstaltungen und Projekte im Sinne der regionalen Bevölkerung zu bewerben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Glawischnig. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.13.03

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Kollege Kopf von der ÖVP hat sich jetzt redlich bemüht, irgendwie zu begründen, warum wir jetzt binnen zwei Wochen eine Novelle des Um­weltverträglichkeitsprüfungsgesetzes durch das Parlament gepeitscht bekommen haben, aber verstehen tut das niemand.

Vor wenigen Monaten war die Welt noch in Ordnung. Da hat der Umweltminister zehn Jahre UVP, zehn Jahre Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich im Palmenhaus in Wien Schönbrunn gefeiert und hat die ganzen Vorteile dieser Umweltverträglichkeits­prüfung gelobt und bescheinigt, wie wunderbar das alles funktioniert.

Noch einmal zu den Fakten: Es wird hier immer so dargestellt, als wäre die Umweltver­träglichkeitsprüfung in Österreich ein Instrument zum Verzögern, zum Verhindern, also etwas Schlechtes. Das Gegenteil ist wahr. Die Umweltprüfung dauert im Durchschnitt zehn Monate und nicht 16, 18 Monate oder zwei Jahre, zehn Monate! Die Umwelt­verträglichkeitsprüfung bringt Vorteile für den Projektwerber, denn es gibt eine einzige Behörde, die den Projektwerber durch das gesamte Verfahren leitet. Die Wirtschaft hat immer gefordert: One-stop-shop – eine ihrer Lieblingsforderungen. Genau das gibt es hier anstatt eines Verfahrens nach Naturschutz, Wasserrecht, Baugenehmigung, Ge­werberecht. Also für den Betreiber ein klarer Vorteil mit einem überschaubaren Zeitrah­men. Es bringt einen Vorteil für die Umwelt, es wird nicht jedes Umweltmedium, etwa Luft, Wasser, extra angeschaut, sondern es gibt eine Gesamtbewertung des gesamten Projektes, und dann versucht man, die Umweltauswirkungen zu minimieren, es besser zu machen, es intelligenter zu lösen.

Dann gibt es auch noch Vorteile für die Bürger, für die Bürgerinnen. Sie erfahren sehr viel früher, was geplant ist, sie sind in das Verfahren eingebunden, ihre Sorgen und Ängste werden ernst genommen. Sie haben die Möglichkeit, nicht nur Einzelinteres­sen, sondern auch Interessen hinsichtlich Naturschutz, Umweltschutz, Lärmschutz auch im Verfahren bis zum Höchstgericht einzuklagen. Das ist der Vorteil für den Bürger und für die Bürgerin. Für Projektbetreiber, für die Umweltsituation und für die Menschen, die rund um so große Projekte leben, ist es also insgesamt ein Vorteil. Das hat der Umweltminister bis vor wenigen Monaten auch so gesehen.

Dann kam Spielberg. Es gibt offensichtlich ein paar Projektbetreiber in Österreich, die sagen: Jeder in Österreich muss die 130-km/h-Grenze einhalten, nur ich möchte gern 200 km/h fahren, für mich soll das nicht gelten. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: 160!) Des­wegen machen wir jetzt eine Novelle. Es ist also nicht so, dass wir Projekte an die Umweltsituation und an die Gesetze anpassen, sondern wir passen jetzt – das machen Sie, und das haben Sie zu verantworten – Gesetze an solche Projekte an. Und das ist das Ungerechte. (Beifall bei den Grünen.)

Wird in Niederösterreich, in Wien oder sonst wo eine Müllverbrennungsanlage gebaut, ein Zementwerk errichtet oder irgendeine andere Anlage gebaut, dann muss dort noch


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