Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 51

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entsprechende Information der Öffentlichkeit, wenn gegen Kennzeichnungsbestim­mungen verstoßen wird, beispielsweise gegen die Gentechnikkenn­zeichnungsver­ord­nung. Konsumenten erfahren nicht, welche Produkte tatsächlich GVOs enthalten, obwohl sie anders gekennzeichnet sind.

Insgesamt muss man die Fragen der Lebensmittelsicherheit auch mit der Situation in der AGES in einem Zusammenhang sehen. Meine Damen und Herren! Die AGES ist ein Komapatient der Bundesregierung – ein Patient, bei dem man nie weiß, wie lange er noch lebt. Es gibt einen Personalmangel. Gutachten werden zu spät erstellt. Ich zitiere noch einmal aus dem Gutachten: Auf Grund des akuten Personalmangels konnte die Untersuchung nicht rechtzeitig durchgeführt werden, so dass sie jetzt be­reits verjährt ist. Was bedeutet das? – Konsumenten haben in diesem Fall gesund­heitsschädliche Lebensmittel zu sich genommen, weil die AGES nicht in der Lage war, die entsprechenden Analysen und Gutachten rechtzeitig durchzuführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den dargelegten Gründen lehnen wir diese Vorlage ab, verhehlen aber nicht, dass es einige positive Ansätze gibt. Das Prinzip Hoffnung lebt. Frau Bundesministerin! Wir hoffen, dass gerade im Herbst die Frage der Internetkontrolle in diesem Haus positiv gelöst wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.31


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. Sie hat 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.31.55

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Jahre 2004 wurden vom Europäischen Parlament und vom Rat fünf Verordnungen erlassen, die die Lebensmittelsicherheit, die Lebens­mittelhygiene insbesondere bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs und die amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen regeln.

Entsprechend dem Prinzip der Kontrolle vom Feld bis zum Teller soll eine durch­gehende Kontrolle den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt mit sicheren Lebensmitteln gewährleisten. Dabei wurde erstmalig ein europaweit harmonisierter Kontrolleinsatz gewählt, um die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten zu verbes­sern. Auf Grund des europäischen Schnellwarnsystems und des gemeinsamen Kon­zepts für ein Krisenmanagement können Vorkommen von zum Beispiel Dioxin oder Hormonen in Lebensmitteln rascher geklärt und eingeschränkt werden. Innerstaatlich galt es nun die Durchführung zu regeln.

Ich möchte gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Barbara Riener, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesund­heitsausschusses (823 der Beilagen) betreffend das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (797 der Beilagen) einbringen und ersuche den Präsidenten wegen des Umfangs gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung um die Verteilung an die Abgeordneten.

Ich erläutere die Kernpunkte des Antrages. Mit diesen Ergänzungen wird der Anregung der Bundesländer Oberösterreich und Vorarlberg Rechnung getragen, da ohne ent­sprechende Regelungen über die Einhebung von Gebühren bei Kontrollen und Revisionen in Betrieben mit erhöhtem Risiko jene Kosten, die den Ländern dadurch entstehen, nicht gedeckt wären. Diese Regelung ist insbesondere für Betriebe, die einer Zulassung bedürfen und in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 genannt sind, bestimmt.

 


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