Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 70

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geben, dass sie die Lebensmittel, die wir dann gerne konsumieren, weiter für Mittel für unser Leben halten und machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csörgits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.39.23

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält einige gute Bestimmungen. Nichts­destotrotz muss ich noch einmal kritisch wiederholen, dass es darin aus der Sicht der Konsumenten und Konsumentinnen unzureichende Bestimmungen gibt. Der Konsu­mentenschutz und eine Verbesserung des Konsumentenschutzes sind mit der Lupe zu suchen.

Ich möchte auf einige Punkte im Speziellen eingehen.

Erstens: Es gibt nach wie vor keine Konzentration der Kompetenzen betreffend Lebensmittelrecht, Veterinärrecht und Agrarisches Betriebsmittelrecht. Es gibt keine einheitlichen Kompetenzen, die aber aus unserer Sicht im Gesundheitsministerium gebündelt sein sollten. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass gesundheitspolitische Aspekte mehr zählen, dass es wichtig ist, dass die Rechte und Möglichkeiten des Konsumenten im Mittelpunkt stehen.

Zweitens gibt es unserer Meinung nach keine wirksamen Sanktionen im Zusam­menhang mit Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Insbesondere wäre eine Einführung der mindestrechtlichen Strafhöhen wichtig und notwendig. Eben­so entscheidend wäre aber auch, dass es eine Möglichkeit geben müsste, dort, wo ein Unternehmen aus dem Gewinn heraus – weil es eben andere Produkte verkauft – Gewinne lukriert, diese Gewinne ebenfalls abzuschöpfen. Das wäre zum Beispiel ein Schutz für jene Unternehmen, die sich nach den Gesetzen richten.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch anführen, dass die durchschnittliche Verwal­tungsstrafe derzeit 70 € beträgt. Ich überlasse es dem Hohen Haus, darüber zu entscheiden, ob das eine hohe Strafe ist oder nicht. Meiner Meinung nach ist es eine niedrige Strafe.

Der dritte Punkt, den ich kritisiere, ist der Umstand, dass der Begriff „Verdorbenheit“ im Zusammenhang mit Lebensmitteln nicht umfassend sichergestellt ist. Es geht zwar in der Vorlage die Gesundheitsschädlichkeit hervor, aber der Begriff „Verdorbenheit“ fehlt. Wir alle wissen ganz genau, dass zwischen verdorbenen Lebensmitteln und Gesund­heitsschädlichkeit ein sehr schmaler Grat ist. Daher wäre es auch in diesem Punkt notwendig gewesen, bessere Sicherstellungen und bessere gesetzliche Formulie­rungen zu treffen.

Der vierte Kritikpunkt ist eine Klarstellung der Bedeutung der auf den Produkten ange­brachten Kennzeichnungen. Wir alle wissen, dass sie nicht gut lesbar und oft für den Konsumenten und die Konsumentin nicht verständlich sind. Auch diesbezüglich liegt im Entwurf keine entsprechende Verbesserung vor.

Der fünfte Kritikpunkt sind die Einführung einer Meldepflicht und verbesserte Kontroll­möglichkeiten im Zusammenhang mit gesundheitsbezogener Werbung. Es kommt zu einem Wegfall des Zulassungsverfahrens. Wir selbst wissen, wenn wir Werbung im Fernsehen betrachten, dass den Menschen da oft vorgegaukelt wird, was gesund und für den Körper gut sei. Wenn man das dann näher hinterfragt, dann kommt man drauf, dass oft das Gegenteil zutrifft.

 


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